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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße und Anpassung des Flächennutzungsplanes, hier: erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß § 4a, Abs. 3 BauGB
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Kai Kröger hat gemäß § 22 GO an der Beratung und der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.
Herr Bürgermeister Siegfried Winter weist zunächst auf den bisherigen Werdegang des Bauleitplanverfahrens und die vielen damit verbundenen Verhandlungen und Gespräche mit dem bisherigen Eigentümer, mit der Firma EDEKA, den Interessenten für den Bau des Mehrfamilienhauses, den Nachbarn und den betroffenen Behörden hin. Die Ansiedlung eines Einkaufsmarktes hat in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen höchste Priorität. Sie wird im Zentrum des Dorfes geplant und trägt damit auch zu einer vernünftigen Entwicklung des Dorfkernes bei. Im Flächennutzungsplan weichen diese Flächen unwesentlich voneinander ab. Frau Nachtmann vom Stadtplanungsbüro erläutert daraufhin die eingebrachten Änderungen, die eine erneute Auslegung notwendig machen und stellt die bisherigen Planungen den neuen Planungen gegenüber. Unter anderem wurden die textlichen Festsetzungen hinsichtlich des Bodenschutzes aufgrund einer Forderung der Bodenschutzbehörde geändert, in den in Teil A - Planzeichnung - gekennzeichneten Bereich mit der Bezeichnung B sind anstatt der festgesetzten Hecken (Festsetzung II.3.2) auch dicht berankte Zäune/Wände mit mindestens 1 Kletter- oder Schlingpflanze / lfm in einer Höhe von 2,50 - 3,00 m zulässig. Die Ein- und Ausfahrtsituation ist nun wesentlich weiter entfernt von der Kreuzung der beiden Landesstraßen wie vorher.
Beschlussvorschlag:
- Der erneute Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 14 und der dazu gehörenden 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet östlich der „Lindenstraße“ und südlich der „Steinstraße“ und die dazu gehörende Begründung werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:
Neuformulierung der textlichen Festsetzung II.4.2 und entsprechende Änderung in der Begründung: "In den in Teil A - Planzeichnung - gekennzeichneten Bereich mit der Bezeichnung B sind anstatt der festgesetzten Hecken (Festsetzung II.3.2) auch dicht berankte Zäune/Wände mit mindestens 1 Kletter- oder Schlingpflanze / lfm in einer Höhe von 2,50 - 3,00 m zulässig."
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Nach § 4 a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können, dass die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen verkürzt wird und die Einholung der Stellungnahmen auf die Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt wird.
Die Abstimmung für den Bau- und Wegeausschuss wird durch den Vorsitzenden, Herrn Jens Fischer, vorgenommen und führt zu folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76