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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 13 "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Albert Jung hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nach § 22 GO nicht teilgenommen.
Herr Bürgermeister Winter weist zunächst auf den im Juli gefaßten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und die daraufhin erfolgten Gespräche und Verhandlungen mit den daraufhin vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen. Frau Nachtmann ergänzt die Aussagen und berichtet über die geführten Gespräche und Ortstermine wie zum Beispiel mit der Unteren Naturschutzbehörde, zum Wasserwirtschaftlichen Konzept, zur Einfahrtsituation in der Bahnhofstraße, über den Ausgleich des Knicks auf der Wiese im Verhältnis 1:1, die Aufwertung und Anrechnung der Knicks im rückwärtigen Bereich der Bahnhofstraße – nur rund 150 Meter müssen außerhalb des B-Plan-Bereiches ergänzt werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass die alte Entwässerungsleitung hinter den Grundstücken der Bahnhofstraße rund 10 Meter weiter vom Knickfuß entfernt neu verlegt wird. Es wurden aus Sichtgründen 2 Bäume aus den Planunterlagen herausgenommen.
Abschließend wurde darüber beraten, ob eine Weiterführung des Verfahrens im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt werden soll oder wie geplant im üblichen Verfahren. Die Anwesenden werden darüber informiert, dass Herr Teichmann von der Regionalplanung des Kreises Pinneberg von einer Fortführung des Verfahrens nach § 13 b BauGB aus mehreren Gründen abrät. Zum einen sind die Unterlagen bereits inklusive des Umweltberichtes in vollem Umfang vorhanden, so dass hier kein Mehraufwand mehr entsteht und zum anderen steht noch nicht fest, ob die Landesplanungsbehörde dies im weiteren Beteiligungsverfahren befürwortet und sollte dies nicht der Fall sein, würde eine erneute Auslegung das Verfahren in die Länge ziehen. Aus diesen genannten Gründen spricht sich die Gemeinde für die Fortführung des Verfahren aus.
Beschlussvorschlag:
B-Plan 13
- Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 „Rosentwiete“ der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ und die dazu gehörenden Begründungen werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen gebilligt:
• Verringerung der Anbauverbotszone Rosentwiete auf 11 m & Anpassung der Baugrenzen
• Streichung der Kapitel 3.7 - 3.10 und 8 in der Begründung (§ 13 b - Verfahren)
• Aufnahme des Umweltberichts aus der am 12.07.17 beschlossenen Begründung
• Anpassung des Umweltberichtes an den Bebauungsplanentwurf:
• neues Entwässerungskonzept in Umweltbericht einarbeiten
• Maßnahmenflächen 2 - 4 entfallen - der Ausgleich wird entsprechend neuberechnet
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
2. F-Planänderung
- Der am 12.07.2017 beschlossene Entwurf für die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rosentwiete“ der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ und die dazu gehörenden Begründungen werden in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen erneut gebilligt:
• Verringerung der Anbauverbotszone Rosentwiete auf 11 m
• neues Entwässerungskonzept einarbeiten
• Maßnahmenflächen 2 - 4 entfallen - der Ausgleich wird entsprechend neuberechnet
• Aktualisierung der Abbildung 6 in der Begründung
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Die Abstimmung für den Bau- und Wegeausschuss wird durch den Vorsitzenden, Herrn Jens Fischer, vorgenommen und führt zu folgendem Ergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Kontakt & Öffnungszeiten
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E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76