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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2017-363  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 13 "Rosentwiete" nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Berichtigung des Flächennutzungsplanes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
14.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
14.12.2017 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südöstlich der Bahnhofstraße wurde der Aufstellungsbeschluss bereits am 04.10.2016 gefasst und in einem späteren Schritt am 12.04.2017 aufgrund einer Änderung des Geltungsbereiches noch einmal neu gefasst. Danach fanden viele Gespräche und Verhandlungen statt und zwar insbesondere, um den Rad- und Fußweg in das Gebiet zu sichern, um eine notwendige Entlastungsleitung für die zentrale Ortsentwässerung einplanen zu können und mit der UNB die weitere Vorgehweise bezüglich der vorhandenen Knicks im Geltungsbereich und dem dazugehörenden Ausgleich zu besprechen. Kürzlich wurde ein weiteres Gespräch mit dem Straßenbauamt des Kreises Pinneberg und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr geführt, um unter anderem über die notwendigen Abstandsflächen zu diesen übergeordneten Straßen zu sprechen. Daraufhin kann der notwendige Abstand zur Kreisstraße auf Antrag der Gemeinde um 4 Meter auf 11 Meter verringert werden. 

In einem ersten Schritt wurde die frühzeitige Beteiligung mit Schreiben vom 02.02.2017 mit einer Frist für eine Rückmeldung bis zum 07.03.2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der Abwägungstabele dargestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde am 06.06.2017 auch schon eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt. Schwerwiegende Anregungen und Bedenken wurden in der Phase der Bauleitplanung nicht geäußert. Die Unterlagen wurden entsprechend abgestimmt und angepasst, so dass nun im nächsten Schritt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann, hierzu hat das Stadtplanungsbüro dn-stadtplanung die entsprechenden Unterlagen erarbeitet. Die beauftragten Gutachten sind erstellt und die Abwägungsunterlagen sind ebenfalls fertig gestellt und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Bereits während der vergangenen Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen wurde darüber beraten, ob das weitere Verfahren im Rahmen des § 13b BauGB durchgeführt werden soll. Der Ausschuss tendiert zu dieser Vorgehensweise und unterbreitete der Gemeindevertretung diesen Vorschlag, der in dem Beschlussvorschlag in dieser Vorlage entsprechend dargestellt ist. Als Erläuterung ist nachfolgend auszugsweise aus dem S13b BauGB zitiert: „Bis zum 31. Dezember 2019 gilt § 13a entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nach Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.“ Die rechtlichen Voraussetzungen sind zwar erfüllt, die Netto-Grundfläche beträgt rund 8.000 qm, von seiten der Regionalplanung wird allerdings davon abgeraten, das Verfahren zu diesem Zeitpunkt umzustellen, weil dies juristisch nicht bis zum Ende geprüft wurde und das Innenministerium gerade vereinfachte Verfahren sehr genau prüft. Im schlimmsten Falle könnten Einwände der Landesplanung zu einer erneuten Auslegung führen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 Abs. 1 c der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen der Bau- und Wegeausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf für die Aufstellung des B-Planes Nr. 13 „Rosentwiete“ und der dazu gehörenden 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ und die dazu gehörenden Begründungen werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. Das weitere Verfahren soll im Rahmen des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt werden.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Das weitere Verfahren soll im Rahmen des § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt werden.


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:


Ein städtebaulicher Vertrag regelt die finanzielle Abrechnung.
 

 

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Anlage/n:


Entwurf der B-Planzeichnung

Entwurf des textlichen Teils des B-Planes

Entwurf der Legende des B-Planes

Entwurf der Begründung des B-Planes

Entwurf der Zeichnung der F-PlanÄnderung

Entwurf der Begründungung der F-PlanÄnderung

Abwägungstabellen
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BRA15001_11032_Planz_1000 (1277 KB)      
Anlage 3 2 BRA15001_11033_Legende (154 KB)      
Anlage 4 3 BRA15001_11031_Text (55 KB)      
Anlage 5 4 BRA15001_11007_Begründung (2318 KB)      
Anlage 6 5 BRA15001_13006_4(1)_anonym (218 KB)      
Anlage 7 6 BRA15002_11002_Planz (167 KB)      
Anlage 8 7 BRA15002_11002_Begründung (4505 KB)      

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