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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 23.03.2016  
SI/GVBH/0025/16  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
Antrag der CDU-Fraktion; Geschwindigkeitsreduzierung Ortsausgang Brande-Hörnerkirchen Richtung Bokel  
Enthält Anlagen
VO/2016-134  
Ö 8  
Auflösung der kameralen Rücklagensparbücher
VO/2016-103  
Ö 9  
Abschließender Beschluss über die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden Bokel, Brande-Hörnerkirchen, Osterhorn und Westerhorn des Amtes Hörnerkirchen  
Enthält Anlagen
VO/2016-115  
Ö 10  
Bauleitplanung der Gemeinde Hohenfelde, hier: Beteiligung der Nachbargemeinden  
Enthält Anlagen
VO/2016-119  
Ö 11  
B-Plan Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2016-121  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße wird ein B-Plan auf-gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden

 

   
    15.06.2016 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

 

  1. r das Gebiet östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße wird ein B-Plan auf-gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

   
    22.06.2016 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

  1. r das Gebiet östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße wird ein B-Plan auf-gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes mit einem Vollsortiment mit ergänzendem Randsortiment geschaffen werden.
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (11)

Ö 12  
Erneuerung der Abwasserpumpstation Dorfstraße
Enthält Anlagen
VO/2016-127  
Ö 13  
Erarbeitung eines Konzeptes für die Sanierung der Abwasserkanalisation  
Enthält Anlagen
VO/2016-131  
Ö 14  
Einrichtung von permanenten Vertretungsstunden in der KiTa Küsterkoppel  
Enthält Anlagen
VO/2016-141  
Ö 15  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 16  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 17     Grundstücksbereinigungen Rosentwiete/Lindenstraße      
N 17.1     B-Plan 13      
N 18     Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Rosentwiete 32      
N 19     Grundstücksangelegenheiten      
N 20     Personalangelegenheiten      
Ö 21  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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