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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-103  

Betreff: Auflösung der kameralen Rücklagensparbücher
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Yaka Oestreich
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
22.06.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Derzeit werden für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zusätzlich zu den Girokonten der Amtskasse Hörnerkirchen noch drei Sparbücher verwaltet. Neben dem „Allgemeine Rücklage“ Sparbuch wird jeweils für den „Gebührenausgleich“ und die „Entschlammung“ noch ein Sparbuch geführt.

 

Die Sparbücher wurden in der kameralen Haushaltswirtschaft angelegt und zunächst in der doppischen Haushaltswirtschaft weitergeführt. Das doppische Haushaltsrecht sieht diese Rücklagen für künftige Investitionen und zum Gebührenausgleich jedoch nicht vor. Der Bestand der Sparbücher ist ein Teil der liquiden Mittel in der Bilanz der Gemeinde. Nach § 50 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung als Sonderposten für den Gebührenausgleich in der Bilanz darzustellen. Kostenunterdeckungen sind im Anhang anzugeben. Für später entstehende Kosten (u.a. die Entschlammung) sind nach § 24 GemHVO-Doppik Rückstellungen zu bilden, welche bei Bedarf ertragswirksam aufgelöst werden.

 

Eine Auflösung der Sparbücher würde die Liquidität auf den Girokonten der Amtskasse sichern. Trotz einer Auflösung der Sparbücher wären die Mittel weiterhin der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zuordnenbar und würden von der Amtskasse wie bisher nur für die laufenden Geschäfte verwaltet.

 

Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, die Sparbücher aufzulösen und den Bestand auf die Girokonten der Amtskasse Hörnerkirchen umzubuchen. Die Entwicklung der Sonderposten und Rückstellungen können dabei jederzeit der Bilanz entnommen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Auflösung der Rücklagen Sparbücher wird zugestimmt. Der Bestand wird den Girokonten der Amtskasse Hörnerkirchen zugeführt. Der Bestand kann der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen weiterhin zugeordnet werden und wird in den liquiden Mitteln der Gemeinde bilanziert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

--

 


Anlage/n:

 

 

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