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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - B-Plan Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 22.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2016-121 B-Plan Nr. 14 "Ecke Lindenstraße / Steinstraße"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Fischer erläutert die Vorlage und berichtet über die Beratung im Bau- und Wegeausschuss.

 

Herr Richter fragt nach, ob die geplante Verkaufsfläche von 1.300 m² mit dem EDEKA-Markt abgestimmt wurden ist. Herr Winter berichtet, dass der EDEKA-Markt eine Fläche von 1.300 m² benötigt.

 

Herr Harms stellt einen Änderungsantrag für den vorliegenden Beschluss. Er bittet um folgende Ergänzung:

 

  1. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes mit einem Vollsortiment mit ergänzendem Randsortiment geschaffen werden.

 

Beschluss:

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (11)

 

 


Beschluss:

  1. r das Gebiet östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße wird ein B-Plan auf-gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes mit einem Vollsortiment mit ergänzendem Randsortiment geschaffen werden.
     
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig (11)

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