Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-121
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 14 und die dazu gehörende Anpassung des Flächennutzungsplanes östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße. Der ca. 1,16 ha große Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich in der zentralen Ortslage von Brande-Hörnerkirchen. Als Planungsziel sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes als Ersatzstandort für den vorhandenen Markt geschaffen werden. Planungsanlass ist die Beibehaltung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion der Gemeinde. Hier soll der nördlich des Plangebietes bestehende Lebensmittelmarkt durch den Bau eines neuen Vollsortimenters mit ergänzenden Randsortimenten und mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.300 qm ersetzt werden. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen möchte für die Beibehaltung und Stärkung der Nahversorgungsfunktion, aber auch zur Wahrung der überörtlichen Versorgungsfunktion im ländlichen Raum den jetzigen Standort verlagern und erweitern, um das erweiterte Warensortiment den heutigen Anforderungen entsprechend darbieten und unterbringen zu können. In der Flächennutzungsplananpassung soll ein Dorfgebiet gem. § 5 Abs. 1 und 2 BauNVO sowie ein Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO dargestellt werden. In der verbindlichen Bauleitplanung wird daraus ein Dorfgebiet bzw. ein sonstiges Sondergebiet „Verbrauchermarkt“ entwickelt. Die späteren Festsetzungen sollen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Gestaltung und Bauweise für das Dorfgebiete an der benachbarten Bebauung orientieren.
Eine Landesplanungsanzeige gemäß § 11 Landesplanungsgesetz wurde bereits am 14.04.2016 eingereicht und der Kreis hat inzwischen eine positive Stellungnahme hierzu abgegeben.
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet östlich der Lindenstraße und südlich der Steinstraße wird ein B-Plan auf-gestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zeitgemäßen Verbrauchermarktes geschaffen werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Lageplan des Geltungsbereiches
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1 | GeltBereich BP14 AufstBeschl (3917 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76