Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung, Festellung der Beschlussfähigkeit | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung, Anträge zum Ausschluss der Öffentlichkeit (diese sind bei Bedarf nicht öffentlich zu beraten) | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten) | ||||||
Ö 4 | Niederschrift über die Sitzung vom 22.03.2012 | ||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||
Ö 6 | Ergebnis des Kinder- und Jugendforums vom 14.06.2012 | ||||||
Ö 7 | Sachstand Doppik | VO/2012-155 | |||||
Ö 8 | Haushaltsentwicklung 2012 (Mai-Steuerschätzung) | VO/2012-150 | |||||
Ö 9 | Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht | VO/2012-154 | |||||
Ö 10 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Steinstraße" hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses | VO/2012-104-1 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
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31.05.2012 - Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag des Bau- und Wegeausschusses an die Gemeindevertretung: 1. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den geänderten Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, das sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße auf einem Teilstück des B-Planes Nr. 10 zwischen der Straße „Lohe“ und der „Dorfstraße“ sowie dem an das B-Plangebiet angrenzende Flurstück 12/18 der Flur 1 befindet, gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die betroffenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 3 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 2 |
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14.06.2012 - Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den geänderten Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, das sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße auf einem Teilstück des B-Planes Nr. 10 zwischen der Straße „Lohe“ und der „Dorfstraße“ sowie dem an das B-Plangebiet angrenzende Flurstück 12/18 der Flur 1 befindet, gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die betroffenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 10 Nein- Stimmen: 0 Enthaltungen: 3 |
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Ö 11 | Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen | VO/2012-153 | |||||
Ö 12 | 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet Steinstraße, hier: Abschluss eines Ingenieurvertrages für die städtebaulichen Planungsleistungen | VO/2010-645-1 | |||||
Ö 13 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
Ö 14 | Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten) | ||||||
N 14.1 | Abverkauf einer öffentlichen Fläche | ||||||
N 14.2 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
Ö 15 | Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Einwendungen zur Niederschrift (611 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76