Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2012-104-1
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Sachverhalt:
Der Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen hat in seiner Sitzung am 06.03.2012 darüber beraten, den bisher nicht bebauten Teil des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, der sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße auf einem Teilstück des B-Planes Nr. 10 zwischen der Straße „Lohe“ und der „Dorfstraße“ befindet, von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umzuwandeln. Die Gemeindevertretung hat den dafür notwendigen Aufstellungsbeschluss bereits in ihrer Sitzung am 22.03.2012 gefasst. Nun soll dieser Bereich um das außerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes liegende Flurstück 12/18 der Flur 1 erweitert werden. Hierfür muss der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden.
Im Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan ist die im B-Plangebiet liegende Fläche aktuell als GE /Gewerbegebiet) eingestuft, während sich der nun geplante Teil der Erweiterung bereits als Mischgebiet im F-Plan darstellt. Die beabsichtigte Änderung ist wie bisher vorgesehen der Landesplanungsbehörde unter Mitteilung der allgemeinen Planungsabsichten gemäß § 16 Landesplanungsgesetz schriftlich anzuzeigen. Nach Durchführung des geänderten Aufstellungsbeschlusses können dann alle weitere notwendigen Schritte der Bauleitplanung vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen fasst den geänderten Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, das sich in Richtung Bokel rechts von der Steinstraße auf einem Teilstück des B-Planes Nr. 10 zwischen der Straße „Lohe“ und der „Dorfstraße“ sowie dem an das B-Plangebiet angrenzende Flurstück 12/18 der Flur 1 befindet, gemäß § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die betroffenen Einwohner/innen sowie die Träger öffentlicher Belange sind anzuhören. Gleichzeitig ist die Landesplanungsanzeige zu erstatten.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen:
Zurzeit keine, da die Kosten vom Erschließungsträger übernommen werden.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan_B-Plan10_2Aend (217 KB) |
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