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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-932  

Betreff: Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Heinz ScharrelBezüglich:
VO/2011-810
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
22.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2011 sind mit Stand vom 17. August 2011 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

15.250,60 EUR

 

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

3.766,31EUR

 

2. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

666,16 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

10.818,13 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Brandschutz

 

Bauliche Unterhaltung Feuerwehrgerätehaus

 

Haushaltsstelle 1300-5000

 

Haushaltssoll

2.000,00 EUR

Anordnungssoll

13.784,44 EUR

Davon durch Deckungsvermerk gedeckt

3.766,31 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

8.018,13 EUR

 

Begründung:

Beseitigung eines Leitungsschadens. Die Kosten wurden in voller Höhe von der Gebäudeversicherung ersetzt.

 

 

Brandschutz

 

Zuwendung an die Kameradschaftskasse

 

Haushaltsstelle 1300-7180

 

Haushaltssoll

200,00 EUR

Anordnungssoll

3.000,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

2.800,00 EUR

Begründung:

Zuwendung an die Kameradschaftskasse in Anerkennung der Leistungen beim Einbau der neuen Küche. 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

3.046,43 EUR

 

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

 

0,00 EUR

2. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

3.046,43 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2011 mit Stand vom 17. August 2011 entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 10.818,13 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kennt­nis genommen.

 

b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2011 mit Stand vom 17. August 2011 entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 10.818,13 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehrausgaben werden im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Gemeinde Westerhorn veranschlagt und nachfinanziert.

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gemeinde Westerhorn - Haushaltsüberschreitungen 2011 (238 KB)      
Stammbaum:
VO/2011-810   Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2011-932   Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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