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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2011-810  

Betreff: Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andrea Uber
Federführend:Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
22.09.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.

Verwaltungshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

174.865,81 EUR

 

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus-

    haltes an den Vermögenshaushalt gem. § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben  

    der Gruppierungsziffer 8600 = 85.223,33 EUR, die nicht genehmi

    gungspflichtig sind)

 

1.960,62 EUR

 

 

 

 

85.223,33 EUR

 

3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

7.477,55 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

80.204,31 EUR

 

 

Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen:

 

 

 

Grundschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 2110-6720

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

4.988,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

4.988,00 EUR

 

Begründung:

Schulkostenbeiträge für Grundschüler/innen an auswärtigen Schulen. Die Anzahl der Schüler/innen, die auswärtigen Schulen besuchen, stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht fest. 

 

 

 

Gemeinschaftsschulen

 

Schulkostenbeiträge

 

Haushaltsstelle 2812-6720

 

Haushaltssoll

0,00 EUR

Anordnungssoll

55.268,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

55.268,00 EUR

 

 

Begründung:

Mehrausgaben insbesondere durch den Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu Gemeinschaftsschulen aufgrund der Schulgesetzgebung. Die Anzahl der Schüler/innen, die auswärtigen Schulen besuchen, stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht fest.  Die bei den Schularbeiten Hauptschule und Realschule veranschlagten Mittel im Gesamtbetrag von 34.300 EUR wurden nicht in Anspruch genommen.

 

 

 

Straßen, Wege und Plätze

 

Laufene Unterhaltung

 

Haushaltsstelle 6300-5100

 

Haushaltssoll

15.000,00 EUR

Anordnungssoll

18.452,67 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

3.452,67 EUR

 

 

Begründung:

Mehrkosten insbesondere für die Beschaffung von Streusalz aufgrund der lang andauernden winterlichen Straßenverhältnisse (bis März 2010, ab Dezember 2010).

 

 

Abwasserbeseitigung

 

Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen usw.

 

Energiekosten, Ermittlung Abwasserwerte usw.

 

Haushaltsstelle 7000-5400

 

Haushaltssoll

95.000,00 EUR

Anordnungssoll

104.184,64 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

9.184,64 EUR

 

 

Begründung:

Die Abwasserabgabe für 2009 in Höhe von 21.914,76 EUR wurde erst nach Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2010 abgerechnet.

 

 

Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Gewerbesteuerumlage

 

Haushaltsstelle 9000-8100

 

Haushaltssoll

71.000,00 EUR

Anordnungssoll

78.311,00 EUR

genehmigungspflichtige Mehrausgabe

7.311,00 EUR

 

 

Begründung:

Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist an die Höhe des Gewerbesteueraufkommens gekoppelt. Aufgrund erheblicher Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöhte sich demzufolge auch die Umlage.

 

 

 

 

 

 

Vermögenshaushalt

 

Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6)

90.937,50 EUR

 

 

davon

 

 

1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)

 

2. sind Mehrausgaben als Zuführungen:

    a) zur Allgemeinen Rücklage =

    b) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren-

        ausgleichsrücklage) =

    c) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (1) GemHVO (Entschlam-

        mungsrücklage) =

 

0,00 EUR

 

 

89.881,74 EUR

 

501,02 EUR

 

84,64 EUR

 

3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag

    von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung

 

470,10 EUR

 

 

damit sind noch genehmigungspflichtig

0,00 EUR

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 80.204,31 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kennt­nis genommen.

 

b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 80.204,31 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlage/n:

Liste der Haushaltsüberschreitungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JR2010-Liste Überschreitungen_Westerhorn (242 KB)      
Stammbaum:
VO/2011-810   Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2010   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Vorlage Hörnerkirchen (öffentlich)
VO/2011-932   Haushaltüberschreitungen nach § 82 GO im Haushaltsjahr 2011   Fachamt für zentrale Dienste und Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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