Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2011-810
|
|
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2010 sind mit Stand vom 31. Dezember 2010 die in der beigefügten Liste ausgewiesenen Haushaltsüberschreitungen (Mehrausgaben) eingetreten.
Verwaltungshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 174.865,81 EUR |
|
|
davon |
|
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
2. entfallen auf die Zuführung des Überschusses des Verwaltungshaus- haltes an den Vermögenshaushalt gem. § 39 Abs. 3 (2) (Ausgaben der Gruppierungsziffer 8600 = 85.223,33 EUR, die nicht genehmi gungspflichtig sind) |
1.960,62 EUR
85.223,33 EUR
|
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
7.477,55 EUR |
|
|
damit sind noch genehmigungspflichtig | 80.204,31 EUR |
|
|
Hierbei handelt es sich um die folgenden Haushaltsüberschreitungen: |
|
|
|
Grundschulen |
|
Schulkostenbeiträge |
|
Haushaltsstelle 2110-6720 |
|
Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 4.988,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 4.988,00 EUR |
Begründung: Schulkostenbeiträge für Grundschüler/innen an auswärtigen Schulen. Die Anzahl der Schüler/innen, die auswärtigen Schulen besuchen, stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht fest.
|
|
Gemeinschaftsschulen |
|
Schulkostenbeiträge |
|
Haushaltsstelle 2812-6720 |
|
Haushaltssoll | 0,00 EUR |
Anordnungssoll | 55.268,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 55.268,00 EUR |
|
|
Begründung: Mehrausgaben insbesondere durch den Zusammenschluss von Haupt- und Realschulen zu Gemeinschaftsschulen aufgrund der Schulgesetzgebung. Die Anzahl der Schüler/innen, die auswärtigen Schulen besuchen, stand zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht fest. Die bei den Schularbeiten Hauptschule und Realschule veranschlagten Mittel im Gesamtbetrag von 34.300 EUR wurden nicht in Anspruch genommen. |
|
|
|
Straßen, Wege und Plätze |
|
Laufene Unterhaltung |
|
Haushaltsstelle 6300-5100 |
|
Haushaltssoll | 15.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 18.452,67 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 3.452,67 EUR |
|
|
Begründung: Mehrkosten insbesondere für die Beschaffung von Streusalz aufgrund der lang andauernden winterlichen Straßenverhältnisse (bis März 2010, ab Dezember 2010).
|
|
Abwasserbeseitigung |
|
Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen usw. |
|
Energiekosten, Ermittlung Abwasserwerte usw. |
|
Haushaltsstelle 7000-5400 |
|
Haushaltssoll | 95.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 104.184,64 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 9.184,64 EUR |
|
|
Begründung: Die Abwasserabgabe für 2009 in Höhe von 21.914,76 EUR wurde erst nach Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2010 abgerechnet.
|
|
Allgemeine Finanzwirtschaft |
|
Gewerbesteuerumlage |
|
Haushaltsstelle 9000-8100 |
|
Haushaltssoll | 71.000,00 EUR |
Anordnungssoll | 78.311,00 EUR |
genehmigungspflichtige Mehrausgabe | 7.311,00 EUR |
|
|
Begründung: Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage ist an die Höhe des Gewerbesteueraufkommens gekoppelt. Aufgrund erheblicher Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erhöhte sich demzufolge auch die Umlage. |
|
Vermögenshaushalt
Mehrausgaben insgesamt (Spalte 6) | 90.937,50 EUR |
|
|
davon |
|
1. sind im Rahmen der Deckungsvermerke gedeckt (Spalte 10/11)
2. sind Mehrausgaben als Zuführungen: a) zur Allgemeinen Rücklage = b) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (3) GemHVO (Gebühren- ausgleichsrücklage) = c) zur Sonderrücklage gem. § 19 Abs. 4 (1) GemHVO (Entschlam- mungsrücklage) = |
0,00 EUR
89.881,74 EUR
501,02 EUR
84,64 EUR
|
3. sind Mehrausgaben von im Einzelfall bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 EUR vorab genehmigt gemäß § 3 der Haushaltssatzung |
470,10 EUR |
|
|
damit sind noch genehmigungspflichtig | 0,00 EUR |
Beschlussvorschlag:
a) Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn, die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 80.204,31 EUR gemäß § 82 GO zu genehmigen. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
b) Die Gemeindevertretung Westerhorn genehmigt die im Haushaltsjahr 2010 – Stand 31. Dezember 2010 – entstandenen Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungshaushalt in Höhe von 80.204,31 EUR gemäß § 82 GO. Von den geringfügigen Haushaltsüberschreitungen von im Einzelfall bis zu 2.500,00 EUR wird Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Liste der Haushaltsüberschreitungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | JR2010-Liste Überschreitungen_Westerhorn (242 KB) |
|
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de