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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-312  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Barmstedt Vorberatung
04.09.2023 
Sitzung des Bauauschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
26.09.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der dieser Vorlage zugrundeliegende Sachverhalt verhält sich identisch zu jenem aus Vorlage VO/2023-310.

 

Nach Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 79 vom 06.09.2022 sowie des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses vom 13.12.2022 wird zur weiteren rechtlich konformen Fortführung des Planaufstellungsverfahrens zum B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt ein Beschluss zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses, gefasst am 10.05.2022, zu diesem B-Plan benötigt. Insoweit ergänzt dieser Planungsschritt den bereits  geschilderten Sachlage.  

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung / // § 8 e Nr. 2 und 6 der Hauptsatzung und § 2 d Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung //  Entscheidung // § 27 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO)     


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, den Satzungsbeschluss aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches für den B-Plan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße" bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) vom 10.05.2022 aufzuheben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.   

 

 


Anlage/n:

Keine.

 

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