Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - 8-512-1-1-1-1
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Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 30.01.2020 hat der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschlossen, dass die Skateanlage an dem Alternativstandort an der kleinen Turnhalle auf dem Pausenhof-Gelände der Gottfried-Semper-Schule, sofern ein noch zu erstellendes Lärmgutachten dem nicht entgegensteht, errichtet wird.
Es sind drei Ingenieurbüros für eine Beurteilung angefragt worden.
Die Rückmeldung eines Ingenieurbüros zur lärmtechnischen Begutachtung hinsichtlich einer möglichen Skateanlage ist beigefügt.
Des Weiteren liegt ein Angebot eines weiteren Büros zur Erstellung eines Gutachtens vor. (2.000 EUR) Ein drittes Büro hat derzeit keine Kapazitäten für die Erstellung einer Stellungnahme bzw. eines Gutachtens.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Stellungnahme dahingehend deutlich und ausreichend, dass der vorgesehene Standort diesbezüglich derzeit lärmtechnisch nicht geeignet erscheint. Die Abstände zur Wohnbebauung sind zu gering, die Wahrscheinlichkeit von Beschwerden und somit Folgekosten (Lärmschutz) wahrscheinlich.
Die Kosten für ein Gutachten, welches die bereits mitgeteilten Annahmen bescheinigt, sollten vermieden werden.
Dem Ausschuss ist per E-Mail am 23.03.2020 diese lärmschutztechnische Einschätzung bereits übersandt worden. Vorschläge für einen alternativen Standort sind erbeten worden.
Als Alternativstandorte vorgeschlagen worden sind:
a.) Bereich der Blühwiese am Parkplatz Pinneberger Landstr.
b.) Bolzplatz im Krückaupark
c.) die Freifläche linker Hand der Meierei , Mühlenstraße
d.) das Gelände am ehemaligen „Spanischen Zentrum“ / August-Chr.-Str.
e.) Flächenentwicklung Gewerbegebiet Schusterring
f.) Grünfläche Schulstraße vor der Grundschule / Versorgungshaus
g.) Grünfläche Schulstraße vor der Grundschule Zuwegung JuKidS
h.) Fläche auf dem Schulhof der GSS/ Richtung Großendorfer Str.
Stellungnahme der Verwaltung zu a.) :
Der Bereich der Blühwiese am Parkplatz Pinneberger Landstr. ist in ausreichend Abstand zu einer Wohnbebauung, jedoch zentrumsfern und ohne „Aufsichten“. Zudem liegt die Fläche im Sanierungsgebiet Schloss-Insel, daher ist eine Veränderung zurzeit und sicherlich auf langer Sicht voraussichtlich nicht möglich. Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.
Stellungnahme der Verwaltung zu b.) :
Der Bolzplatz im Krückaupark müsste zurückgebaut werden und hat eine ähnliche Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung zu der Schlickumstraße, wie die zuvor geplante Variante in der Schulstraße. Hier sind bauliche Maßnahmen zur Bodenherstellung und ebenfalls Mehrkosten für Lärmschutzmaßnahmen zu erwarten.
Stellungnahme Bauamt:
Zur Kostenermittlung wurde eine Preisanfrage für die Herrichtung der erforderlichen versiegelten Flächen, mit folgendem Ergebnis, durchgeführt:
Berücksichtigte Nutzfläche ca. 200 m² inkl. Zuwegungen.
- 17.766,70 € Brutto
Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht geeignet.
Stellungnahme der Verwaltung zu c.)
Die Flächen sind im Eigentum der Meierei Barmstedt e.G.. Dort ist zunächst eine Nutzbarkeit mit dem Eigentümer zu klären, sowie eine Herstellung der Fläche erforderlich.
Die Abstände zur Wohnbebauung zur Mühlenstraße sowie Breslauer – und Königsberger Straße sind als zu gering einzustufen (50 - 90 Meter).
Stellungnahme Bauamt:
Zur Kostenermittlung wurde eine Preisanfrage durchgeführt, für die Herrichtung der erforderlichen versiegelten Flächen, mit folgendem Ergebnis:
Berücksichtigte Nutzfläche ca. 200 m² inkl. Zuwegungen.
- 17.766,70 € Brutto
Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht geeignet.
Stellungnahme der Verwaltung zu d.)
Das Gelände ist nicht im Eigentum der Stadt Barmstedt und wird voraussichtlich anderweitig bebaut. Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung daher nicht geeignet.
Stellungnahme der Verwaltung zu e.)
Die Flächen sind noch nicht im Eigentum der Stadt Barmstedt und wären in einer Entwicklung zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht zentral gelegen sind. Eine Nutzbarkeit auf Grund des z.T. asphaltierten/versiegelten Untergrundes scheint möglich. Die Erstellung in einem Gewerbegebiet bringt auf Grund der lärmtechnischen Einstufung voraussichtlich weniger Lärmschutzmaßnahmen mit sich und erscheint daher umsetzbar.
Stellungnahme der Verwaltung zu f.)
Der Vorschlag umfasst Flächen vor Fenstern (Ausstieg/Notfallrettung) sowie den Zugang zum Heiz- und Versorgungshaus des Schulgebäudes und ist in seiner Größe für die vorgesehene Anlage nicht ausreichend groß. Des Weiteren sind die Abstände zur Wohnbebauung zu gering. Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.
Stellungnahme der Verwaltung zu g.)
Der Vorschlag umfasst Flächen vor Fenstern (Ausstieg/Notfallrettung), Gebäudeausgänge und ist in seiner Größe für die vorgesehene Anlage nicht ausreichend groß. Des Weiteren ist die Umfahrung der Feuerwehr mindestens eingeschränkt und in unmittelbarer Nähe eines Hydranten. Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.
Stellungnahme der Verwaltung zu h.)
Der Vorschlag umfasst Flächen vor Fenstern (Ausstieg/Notfallrettung), Gebäudeausgänge sowie derzeit genutzte Schulhoffläche unmittelbar im Schulklassenbereich. Des Weiteren sind die Abstände zur Wohnbebauung (Großendorfer Str.) zu gering. Die Fläche ist aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.
Eine Beschränkung der Öffnungszeiten für eine Anlage in einem lärmtechnisch kritischen Bereich, ist für eine Konsequenz in der Durchsetzung und Einhaltung nur mit einer Einzäunung realisierbar, was zusätzliche Kosten (Umzäunung, Öffnung/Schließung, Kontrolle) verursachen würde. Eine Beschilderung kann nur mit einer Kontrolle vor Ort, welche personell entsprechende/n Kosten/ Aufwand zur Folge hat, erfolgreich umgesetzt werden.
Hinweise zur bereits bewilligten Förderung:
Ein Antrag beim Landesamt auf eine Fristverlängerung der Maßnahme (derzeit 31.10.2020) ist möglich. Dazu sollte der Standort jedoch festliegen.
Da sich die Kosten der Maßnahme nicht auf das Grundstück bzw. den Standort beziehen, sieht das Landesamt einen Standortwechsel i.d.R. als problemlos an.
Kritisch wird es nur, wenn sich die Umstände durch den neuen Standort ändern und dadurch die Bepunktung des Projektbeirats der AktivRegion (Ortskernaufwertung, Bezug Jugendzentrum / Schule / Sportvereine) nicht mehr stimmig ist.
Bei der Suche eines neuen Standortes ist darauf zu achten, dass möglichst ein Grundstück im Ortskern in der Nähe einer Bildungsstätte zu wählen ist. Sollte dies nicht möglich sein, müsste erneut mit dem Landesamt gesprochen werden.
Der Vorlage beigefügt ist eine Übersichtskarte über den bisher vorgesehenen Standort mit den Abstandskennzeichnungen, weitere Standortvorschläge (f.),g.),h.)) mit Abstandskennzeichnungen sowie eine lärmschutztechnische Einschätzung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Die Beteiligung ist bereits mehrfach durchgeführt worden. Das Interesse an einer Skate-Anlage besteht weiterhin.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist folgendes Gremium: Ausschuss Kultur, Schule, Sport.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Kultur, Schule, Sport beschließt, dass die Verwaltung mögliche zu entwickelnde Flächen im Gewerbegebiet im Schusterring (Vorschag e.)), für die Errichtung einer Skateanlage, entsprechend prüft. Ein Ergebnis ist mit einer Kostenschätzung dem Ausschuss vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen: sind zu ermitteln
Anlage/n:
14.01.2020 Skaterbahn Barmstedt Standort Entfernungen
20.03.2020 Stellungnahme Lärmschutz Skaterbahn LAIRM Consult
04.05.2020 Skaterbahn Vorschläge BALL Entfernungen
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76