Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - 018-512-1-1-1
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Sachverhalt:
Im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 19.08.19 ist die Entscheidung getroffen worden, dass der von der Arbeitsgruppe zum Bau der Skaterbahn vorgeschlagene Standort, inkl. des Umfanges, weiter geplant und die Förderung beantragt werden sollen.
Für die Fördermittelbeantragung ist die Einreichung einer Baugenehmigung / Zustimmung der beteiligten Behörden einzureichen gewesen.
Dazu hat im Vorwege am 26.09.2019 vor Ort ein Termin mit dem Brandschutzingenieur des Kreises Pinneberg, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Hausmeister der Schule und Vertretern des Bau- und Ordnungsamtes stattgefunden. Es sind dort brandschutzrelevante Flächen betroffen, was zu Bedenken und somit einer Ablehnung der avisierten Fläche geführt hat. Es handelt sich in dem Bereich um Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen für bis zu 300 Schülerinnen/Schüler sowie um einen Koordinierungs- und Bewegungsraum der Feuerwehr.
Der Vorlage beigefügt ist ein Übersichtsplan mit der Markierung des bisherigen vorgesehenen Standortes (rot) und einem Alternativvorschlag(grün), der mit den Beteiligten vor Ort besichtigt und für brandschutzrechtlich für möglich erachtet worden ist.
Die Fläche ist unmittelbar angrenzend an das Jugendzentrum, somit im Zugriff dessen und es handelt sich bereits um eine befestigte Fläche, die ohne Herrichtungsarbeiten in Anspruch genommen werden könnte.
Auf Grund des sich schließenden Zeitfensters zur Fördermittelbeantragung ist die Alternativfläche in die Förderungsbeantragung aufgenommen worden. Der Zuwendungsbescheid in Höhe von 9.080,50 EUR ist mit Datum vom 13.12.2019 bei der Verwaltung eingegangen.
In einem Gespräch mit dem Schulelternbeirat der Gottfried-Semper-Schule sind der Verwaltung zwischenzeitlich mehrere Einwände zur der geplanten Errichtung der Skateanlage vorgetragen worden. Der Schulelternbeirat hat sich zudem mit der Bitte der erneuten Beratung der Thematik an den Ausschussvorsitzenden gewandt.
Vorgetragen worden sind folgende Einwände:
-die Errichtung sorgt für ein erhöhtes Unfallrisiko für die Kinder auf dem Schulhof
-der Alternativstandort sollte nicht im Bereich der Grundschüler liegen
-eine Beaufsichtigung muss gewährleistet sein
-Platz auf dem Gelände für einen möglichen Gebäudeanbau wird genommen (Raumproblematik)
-die Errichtung stellt einen Sammelpunkt für Jugendliche dar, es könnte zu Dreck und Lärm kommen
Hinweise der Verwaltung:
Eine Beaufsichtigung der Schüler/-innen erfolgt generell durch die Pausenaufsichten der Schule. Auch bei einer regulären Pausenhofnutzung, ohne eine Skateanlage auf dem Gelände, sind die weiteren Anlagen / Geräte nutzbar und können eine Verletzungsgefahr durch Fehlnutzung/Unfallgeschehen darstellen.
Eine Entwicklung der Skateanlage zu einem Ort als Sammelpunkt für Jugendliche ist im Vorwege nicht auszuschließen, jedoch durch ein Einwirken des Jugendzentrums und ggf. der Polizei vorbeugend abzumildern.
Eine Überprüfung der geplanten Anlage in der Entfernung zur Wohnbebauung hat ergeben, dass diese sich oberhalb der Grenzen aus einem TÜV-Gutachten von 1998 befindet. Die örtlichen Gegebenheiten hier sind jedoch zu berücksichtigen und mit den im Gutachten nicht vergleichbar. Die Werte können daher maximal zur Orientierung herangezogen werden und sollten in der möglichen Folge von Lärmbeschwerden Berücksichtigung finden. Die konkreten Auswirkungen sind im Vorwege so nicht kalkulierbar und sollten durch eine Lärmpegelmessung vorab ermittelt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen ist erfolgt. Diese haben sich für den Bau einer Anlage ausgesprochen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Ausschuss für Kultur, Schule und Sport
Beschlussvorschlag:
1.) Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt die Errichtung der Skateanlage an dem Alternativstandort an der kleinen Turnhalle auf dem Gelände der Gottfried-Semper-Schule.
2.) Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt, dass die Verwaltung ein Schallgutachten erstellen lässt, um eine Wertermittlung der Lärmemissionen einer möglichen Anlage zu erhalten. Des Weiteren wird parallel die Arbeitsgruppe „Skateanlage“ gebeten, die Standortfrage mit den neuen Erkenntnissen erneut zu diskutieren und dem Ausschuss mögliche Alternativstandorte vorzuschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
1.) Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2020 i.H.V. 19.500€ eingestellt, Zuwendung i.H.v. 9.080,50€ ist bereits bewilligt
2.) Kosten Schallgutachten: ca. 1.200 €
gez. Lichy
Anlage/n:
Plan der Standorte der Skateanlage (alt/neu)
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1 | 30.09.2019 neue Fläche Skatebahn Eigentum Stadt1 (804 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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