Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-285-1
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Sachverhalt:
Die Neufassung der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2016 vorberaten. Die Mitglieder des Hauptausschusses haben folgendes beschlossen:
§ 7 Abs. 1 Einberufung
Die Stadtvertretung soll mindestens sechs Mal im Jahr, und zwar möglichst am zweiten Dienstag eines Monats, einberufen werden.
§ 17 Abs. 2 Anfragen, Anregungen und Beschwerden
Der Passus „und keinen Aufschub dulden“ ist zu streichen.
Die anderen vorgeschlagenen Änderungen der Verwaltung wurden übernommen. Die Änderungen sind in der Neufassung der Geschäftsordnung berücksichtigt. Die geänderte Neufassung wurde als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die als Anlage vorliegende Neufassung der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
- Neufassung der Geschäftsordnung
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Anlagen: | |||||
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1 | Neufassung der Geschäftsordnung (208 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76