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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-285-2  

Betreff: 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, StefanieBezüglich:
VO/2016-285
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
10.04.2018 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
24.04.2018 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Stadtvertretung der Stadt Barmstedt hat in ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadtvertretung Barmstedt beschlossen.

 

Die Geschäftsordnung regelt u.a. die Abwicklung von Fraktionsanträgen (§ 13 der Geschäftsordnung). Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsordnung dahingehend zu ändern, dass die Abwicklung der Fraktionsanträge eindeutiger definiert wird.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Fraktionsanträge mit einem Beschlussvorschlag sollen grundsätzlich an den Hauptausschuss mit Begründung gestellt werden. Der Hauptausschuss entscheidet dann, in welchen Fachausschuss der Antrag beraten werden soll und koordiniert die weitere Beratungsfolge. Diese Regelung hat den Vorteil, dass Anträge mit weitreichenden Folgen für die Stadt koordiniert durch den Hauptausschuss in den oder die zuständigen Fachausschüsse verwiesen werden. Außerdem hat der Hauptausschuss die Möglichkeit einen Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen. Werden Anträge an mehrere Ausschüsse verwiesen, so ist ein Ausschuss als federführend zu bestimmen. Dieses kann auch der Hauptausschuss sein. Aufgrund dieser neuen Regelung soll die Abwicklung der Fraktionsanträgen effizienter erfolgen.

 

Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung können weiterhin für alle Ausschüsse gestellt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Vorberatend zuständig ist gem. § 1 a Absatz 1 Nr. 11 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Hauptausschuss.

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung Barmstedt.

 

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Beschlussvorschlag:

Eine Anpassung der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt wird zugestimmt. Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

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Anlage/n:

 

- Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt

- 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt (66 KB)      
Anlage 2 2 Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt (209 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-285   Neufassung der Geschäftsordnung   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-285-1   Neufassung der Geschäftsordnung   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-285-2   1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung und die Ausschüsse der Stadtvertretung der Stadt Barmstedt   FB 100 Steuerung und Marketing   Beschlussvorlage Barmstedt

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