Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-285
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Sachverhalt:
Die geltende Geschäftsordnung vom 11.06.2015 wurde überarbeitet und aktualisiert.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung sind:
§ 5 Abs. 1 Ausschüsse
Die Regelung wird zukünftig in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt aufgeführt. Ein entsprechender Hinweis hierauf erfolgt im § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt.
§ 7 Abs. 1 Einberufung
Die Stadtvertretung findet derzeit 6 Mal im Jahr statt. Die gesetzliche Regelung gemäß § 34 Abs. 1 GO sieht vor, dass eine Stadtvertretung mindestens einmal im Vierteljahr einberufen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass die gesetzliche Regelung in der Geschäftsordnung übernommen wird. Dennoch kann der jährliche Sitzungsplan 6 Sitzungen der Stadtvertretung bei Bedarf vorsehen, wenn es die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende verlangt. Die CDU-Fraktion und die FWB-Fraktion sind dafür, dass die bisherige Sitzungsanzahl beibehalten wird. Die jährlichen Sitzungskosten der Stadtvertretung wurden ermittelt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Kostenaufstellung.
§ 13 Abs. 3 Anträge und Vorlagen
Die Anzahl der Tage zur Abgabe von Anträgen mit dem Ziel, einen bestimmten Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen, betrug bisher 10 Tage und erhöht sich durch die Neufassung der Geschäftsordnung auf 14 Tage. Außerdem wurde folgender Satz hinzugefügt: Der Tagesordnungspunkt ist zu begründen, es muss für die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter erkennbar sein, welches Problem erörtert werden soll.
§ 13 Abs. 4 Anträge und Vorlagen wurde neu eingefügt.
§ 17 Abs. 1 Anfragen, Anregungen und Beschwerden wurde neu eingefügt.
§ 17 Abs. 2 Anfragen, Anregungen und Beschwerden
§ 17 Abs. 2 (ursprünglich Abs. 1) soll um folgenden Passus erweitert werden:
Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter können in der Sitzung der Stadtvertretung Anfragen stellen, die sich auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beziehen und keinen Aufschub dulden. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Passus nicht übernommen werden soll.
§ 17 Abs. 3 Anfragen, Anregungen und Beschwerden
§ 17 Abs. 3 wird wie folgt geändert: Die Anfragen sollen kurz und sachlich gefasst sein und dürfen sich jeweils nur auf eine Angelegenheit beziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt in der Fassung der Anlage 6 mit folgenden Änderungen zu beschließen:
- § 7 Abs. 1 Einberufung
Die Stadtvertretung soll mindestens ________________ einberufen werden.
- …
Finanzielle Auswirkungen:
Keine / Ggf. Weniger Aufwandsentschädigung
Anlage/n:
- Anlage 1: Änderungen der Neufassung der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt
- Anlage 2: Vergleichstabelle
- Anlage 3: Kostenaufstellung der Sitzungen
- Anlage 4: Änderungs- und Ergänzungswünsche der FWB-Fraktion
- Anlage 5: Änderungs- und Ergänzungswünsche der CDU-Fraktion
- Anlage 6: Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung der Stadt Barmstedt
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