Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-283-1
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Soziales und Jugend hat in seiner Sitzung am 28.11.2016 folgende Änderungen zur Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften vorgeschlagen:
Der Ausdruck im § 2 Abs. 3 und im § 6 Abs. 5 „Ring politischer Jugend“ wird heute nicht mehr benutzt. Es wird darum gebeten, diesen Begriff durch einen aktuellen „politische Jugendorganisation der ortansässigen Parteien“ zu erneuern.
Des Weiteren ist im § 5 Abs. 5 erklärt, dass die Stadtvertretung über Zuschussanträge entscheidet. Es wird gebeten, „die Stadtvertretung“ durch „ die Bürgermeisterin“ zu ersetzen.
Die Änderungsvorschläge wurden in den Entwurf der Richtlinien entsprechend eingefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Entwurf der Neufassung der Richtlinien zur Jugendpflegearbeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Richtilinien Jugendpflegearbeit (30 KB) |
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