Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - /2016-283-1-1
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Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat in Ihrer Sitzung am 13.12.2016 die Vorlage über die Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften mit folgendem Änderungswunsch zur Beratung an den Ausschuss für Jugend und Soziales zurückverwiesen:
Die Formulierung im § 2 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 „politische Jugendorganisationen der ortsansässigen Parteien“ soll durch „Jugendorganisationen der in der Stadtvertretung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften“ ersetzt werden.
Darüber hinaus hat Herr Dr. Günter Thiel kritisiert, dass für die Meldung der jugendlichen Mitglieder mit Namen und Geburtsdaten die Einwilligungserklärung der Eltern erforderlich wäre und dieses Verfahren einen erheblichen Aufwand für die Vereine verursacht.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein erklärt in diesem Zusammenhang, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nur einmalig eingeholt werden müsste und bei entsprechender Formulierung auch für die Folgejahre Gültigkeit hätte. Diese Einwilligungserklärung könnte in die Mitgliedsanträge der Vereine aufgenommen werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Auswirkungen auf die Richtlinien ergäben sich dadurch nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt der Stadtvertretung die Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Entwurf der Neufassung der Richtlinien zur Jugendpflegearbeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Richtilinien Jugendpflegearbeit (30 KB) |
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