Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - 016-283-1-1-1
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Sachverhalt:
Der Ausschuss für Soziales und Jugend hat in seiner Sitzung am 24.01.2017 erneut über die Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften beraten. Die Ausschussmitglieder haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Verwaltungsaufwand des Verfahrens zu minimieren und auf die namentliche Meldung mit Geburtsdaten der Vereinsmitglieder zu verzichten.
Der Ausschuss für Jugend und Soziales empfiehlt daher, die Formulierung „jeweils Namenslisten mit Geburtsdaten der förderungsfähigen Mitglieder“ des § 4 Abs. 3 der Richtlinien durch die Formulierung „Anzahl der förderungsfähigen Mitglieder“ zu ersetzen.
Der Änderungsvorschlag wurde in den Entwurf der Richtlinien entsprechend eingefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Richtlinien über die Bewilligung von Zuschüssen zur Jugendpflegearbeit an Jugendgemeinschaften.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Entwurf der Neufassung der Richtlinien zur Jugendpflegearbeit
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Richtilinien Jugendpflegearbeit (82 KB) |
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