Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2008-198
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Sachverhalt:
Herr Dr. Josef Nelke und seine Ehefrau, Frau Lucinde Nelke, haben die Stadt Barmstedt in ihren letztwilligen Verfügungen zur Miterbin ihres Nachlasses eingesetzt. Die Mittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 700.000 EUR sind gemäß testamentarischer Auflage für soziale Zwecke zu verwenden.
Der Hauptausschuss hat am 25. September 2008 einstimmig für die Errichtung einer Stiftung aus dem Nachlass der Eheleute Nelke ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe aus jeweils einem Mitglied der in Stadtvertretung vertretenen Fraktionen hat am 26. August 2008 und 29. Oktober 2008 einen diesbezüglichen Satzungsentwurf ausgearbeitet.
Der Satzungsentwurf wird zur Kenntnisnahme und zur Beratung in den Fraktionen überreicht. Vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker könnte dann in den Sitzungen des Hauptausschusses im Januar 2009 und der Stadtvertretung im Februar 2009 die abschließende Beratung und Beschlussfassung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt von dem Satzungsentwurf zur Errichtung der nicht rechtsfähigen „Nelke-Stiftung“ Kenntnis. Die Angelegenheit wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.
Anlage/n:
Satzungsentwurf „Nelke-Stiftung“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nicht rechtsfähige Stiftung Barmstedt - Entwurf Satzung 29.10.2008 (53 KB) | (179 KB) |
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