Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-627
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Sachverhalt:
Herr Dr. Josef Nelke und seine Ehefrau, Frau Lucinde Nelke, haben die Stadt Barmstedt in ihren letztwilligen Verfügungen zur Miterbin ihres Nachlasses eingesetzt. Mit Schreiben vom 30. Juli 2010 hat der Testamentsvollstrecker die Abrechnung des Nachlasses vorgelegt. Der auf die Stadt Barmstedt entfallende Anteil an dem Nachlass in Höhe von 713.642,96 EUR ist gemäß testamentarischer Auflage für soziale Zwecke zu verwenden.
Der Hauptausschuss hat sich am 25. September 2007 einstimmig für die Errichtung einer Stiftung aus dem Nachlass der Eheleute Nelke ausgesprochen. Eine Arbeitsgruppe aus jeweils einem Mitglied der in Stadtvertretung vertretenen Fraktionen hat am 26. August 2008 und 29. Oktober 2008 einen diesbezüglichen Satzungsentwurf ausgearbeitet.
Von dem Satzungsentwurf hat der Hauptausschuss am 25. November 2008 Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. Die Ergebnisse der Fraktionsberatungen wurden in der Sitzung des Hauptausschusses am 17. März 2009 in den Satzungsentwurf eingearbeitet.
Seitens der Verwaltung wurde der Satzungsentwurf noch um eine Einleitung mit den Rechtsvorschriften, die zum Erlass der Satzung berechtigen, und die Angabe der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ergänzt. Weiterhin wurde ein neuer „§ 14 – Inkrafttreten“ angefügt. Der aktualisierte Satzungsentwurf ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Nachlass wurde vom Testamentsvollstrecker wie folgt abgewickelt:
Zahlungseingang 1. Teilbetrag am 12. Oktober 2007 | 520.000,00 EUR |
Zahlungseingang 2. Teilbetrag am 30. August 2010 | 145.307,22 EUR |
Zahlungseingang Restbetrag am (noch offen) | 48.435,74 EUR |
Gesamtabrechnung | 713.642,96 EUR |
Die ausgezahlten Mittel aus dem Nachlass werden zurzeit zur Kassenbestandsverstärkung verwendet. Für den Zeitraum vom 12. Oktober 2007 bis 31. Dezember 2009 wurden hierfür 45.241,16 EUR fiktive Zinsen der nach § 19 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 10 Gemeindehaushaltsverordnung eingerichteten Treuhandrücklage zugeführt. Außerdem wurden am 13. November 2009 einbehaltene Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Solidaritätszuschlag vom Finanzamt Itzehoe im Gesamtbetrag von 6.423,59 EUR erstattet und ebenfalls der Treuhandrücklage zugeführt. Insgesamt belaufen sich die bis zum 31. Dezember 2009 erzielten Erträge auf 51.664,75 EUR. Für das laufende Jahr 2010 steht die fiktive Zinsberechnung noch aus. Der sich ergebende fiktive Zinsbetrag muss nach Abrechnung ebenfalls der Treuhandrücklage zugeführt werden.
Der Satzungsentwurf sieht ein Inkrafttreten der Satzung zum 01. Januar 2011 vor. Damit wird Übereinstimmung mit § 3 Abs. 6 der Satzung hergestellt, wonach das Geschäftsjahr der Stiftung das Kalenderjahr ist. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks könnten dann gemäß § 2 Abs. 6 der Satzung bis zum 31. März 2011 gestellt werden. Danach müssten dann Stiftungsvorstand bzw. Stiftungsrat über die Anträge entscheiden und auch festlegen, ob ggf. ein Teilbetrag der bisher erzielten Erträge dem Stiftungskapital zuzuführen ist.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der nicht rechtsfähigen „Nelke-Stiftung“ der Stadt Barmstedt gemäß dem der Vorlage VO/2010-627 beigefügten Entwurf.
Anlage/n:
Satzungsentwurf „Nelke-Stiftung“
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Anlagen: | |||||
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1 | Satzungsentwurf vom 27.08.2010 (54 KB) | ![]() |
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