Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-286
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Sachverhalt:
Die Verwaltung hat die „Benutzungssatzung für die Wochen- und Jahrmärkte in der Stadt Barmstedt (Marktsatzung)“ vom 14.11.1989 überarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neuer Entwurf für die „Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt“ vom 17.07.2012 erarbeitet. Ziel war es, die Satzungen an die aktuellen und zukünftigen Bedürfnisse des Marktverkehres anzupassen, sowie für alle Teilnehmer/innen des Marktverkehres zeitgemäße und verständliche Regelungen festzulegen. Beide Satzungen wurden zudem auch redaktionell überarbeitet. Auf einheitliche Begrifflichkeiten wurde dabei geachtet.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen
1989 war der Landrat des Kreises Pinneberg noch die sachlich und örtlich zuständige Festsetzungsbehörde, mittlerweile ist es die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt.
Weiterhin organisiert die Stadtverwaltung auch sogenannte Spezialmärkte (Kunsthandwerker- und Adventsmarkt). Die Satzung von 1989 spricht lediglich von Wochen- und Jahrmärkten.
- Eröffnung der Möglichkeit zur Erteilung von Dauererlaubnissen auf dem Wochenmarkt und Überweisung des Standgeldes statt wöchentlicher Barbezahlung. Ein solches Verfahren wird von den Stamm-Wochenmarktbeschickern sehr begrüßt.
- Einführung eines Barzahlungsaufschlages für die Jahr- und Spezialmärkte in Höhe von 10,- €. Durch das Bar-Kassieren entsteht ein nicht unerheblicher Mehraufwand (Abgleichen, Kassieren, Zählen, Einzahlen bei der Bank, etc.).
- Anpassung der Standgebühren bei den Spezialmärkten
Bisher wird ein Pauschal-Standgeld für die Teilnahme am Kunsthandwerkermarkt (40,- € ohne und 90,- € mit Hüttennutzung) und Adventsmarkt (70,- € mit Hüttennutzung) erhoben. Es erfolgt keine Erhebung nach Standplatzgröße. Da es beim Adventsmarkt keine Regelung für ein Standgeld ohne Hüttennutzung gibt, werden Standinhaber/innen, die einen eigenen Stand aufbauen, benachteiligt. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungskosten wird die Aufteilung in 40,- € ohne und 70,- € mit Hüttennutzung für beide Veranstaltungen empfohlen.
Herr Marcel Holz (Marktmeister) wird an der Sitzung teilnehmen und Fragen beantworten.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die neue Satzung für die Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte in der Stadt Barmstedt (Marktsatzung) und die neue Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt (Gebührensatzung Märkte) zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Änderung der Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen (wie im Sachverhalt beschrieben).
Anlage/n:
Benutzungssatzung für die Wochen- und Jahrmärkte in der Stadt Barmstedt (Marktsatzung) vom 14.11.1989
Neuer Entwurf Satzung für die Wochen-, Jahr- und Spezialmärkte in der Stadt Barmstedt (Marktsatzung)
Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der
Stadt Barmstedt vom 17.07.2012
Neuer Entwurf der Satzung über die Erhebung von Standgeldern auf Wochen-, Jahr- und Spezialmärkten in der Stadt Barmstedt (Gebührensatzung Märkte)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Marktsatzung 14.11.1989 (49 KB) | ||||
2 | Marktsatzung NEU Entwurf (123 KB) | ||||
3 | Gebührensatzung Märkte 17.07.2012 (22 KB) | ||||
4 | Gebührensatzung Märkte NEU Entwurf (89 KB) |
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