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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-276  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Vähling, Stefanie
Federführend:FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die geltende Hauptsatzung der Stadt Barmstedt ist am 18.06.2013 in Kraft getreten. Die CDU-Fraktion hat am 09.05.2016 einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung eingereicht.  Die CDU-Fraktion beantragt, § 9 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, dass die Bürgermeisterin über die Anmietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden entscheidet, sofern die Bruttojahresmiete/-pacht 12.500 EUR nicht übersteigt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung war auch eine Überarbeitung der gesamten Hauptsatzung vorgesehen. Hauptziel bei der Anpassung der Hauptsatzung ist es, die Entscheidungsbefugnisse der Fachausschüsse zu stärken. Dadurch entsteht eine Entlastung des Hauptausschusses und der Stadtvertretung, da die Beratungsreihenfolgen verkürzt werden. Die Regelungen bezüglich der Einrichtung und der Aufgaben der ständigen Ausschüsse in den §§ 7, 10 und 11 der Hauptsatzung entfallen. Diese Regelungen werden dafür in der neuen Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt aufgeführt.

 

Der Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung wurde vorab an alle Fraktionsvorsitzende per E-Mail verschickt. Änderungs- und Ergänzungswünsche konnten bis zum 30.09.2016 in der Verwaltung eingereicht werden. Die CDU-Fraktion und die FWB-Fraktion haben Änderungen der Hauptsatzung der Verwaltung mitgeteilt. Diese Änderungen sind als Anlage beigefügt.

 

Es sind folgende wesentliche Änderungen zu beachten:

 

§ 2 Einberufung der Stadtvertretung

Die Stadtvertretung findet derzeit 6 Mal im Jahr statt. Die gesetzliche Regelung gemäß § 34 Abs. 1 GO sieht vor, dass eine Stadtvertretung mindestens einmal im Vierteljahr einberufen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, dass die gesetzliche Regelung in der Hauptsatzung übernommen wird. Dennoch kann der jährliche Sitzungsplan 6 Sitzungen der Stadtvertretung bei Bedarf vorsehen, wenn es die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende verlangt. Die CDU-Fraktion und die FWB-Fraktion wünschen, dass die bisherige Sitzungsanzahl beibehalten wird.

 

Die jährlichen Sitzungskosten der Stadtvertretung wurden ermittelt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Vergleichstabelle und der Kostenaufstellung.

 

§ 6 Gleichstellungsbeauftragte

Es ist zu entscheiden, ob eine ehrenamtliche oder hauptamliche Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Barmstedt bestellt werden soll. Es gibt eine neue Gesetzesänderung, § 2 Abs. 3 GO regelt, dass in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohner grundsätzlich eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte tätig ist.

Wenn eine amtsfreie Gemeinde die Geschäfte einer anderen Gemeinde oder eines Amtes führt, werden die Einwohnerzahlen zur Feststellung der Einwohnergrenze für die Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragte zusammengezählt. Die Verwaltungsgemeinschaft betreut insgesamt 14.764 Einwohner und Einwohnerinnen.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Vergleichstabelle und dem Informationsschreiben (SHGT).

 

§ 9 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Die einzelnen Wertgrenzen gemäß Absatz 2 Nr. 1 - 13 sollen angepasst werden. Es wurden unterschiedliche Wertgrenzen vorgeschlagen. Die Höhe der Beträge muss festgesetzt werden. Bei der Entscheidungsbefugniss der Bürgermeisterin erleichtert eine höhere Wertgrenze erheblich die Geschäfte der laufenden Verwaltung, da die Abwicklung von Vorgängen im Rahmen der bereitgestellten Mittel ohne weitere Beschlüsse erfolgen kann.

 

Unter § 9 Abs. 2 Nr. 9 der Hauptsatzung wurde der Antrag der CDU-Fraktion berücksichtigt.

 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Vergleichstabelle.

 

§ 12 Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse

§ 12 der Hauptsatzung kann entfallen, da der Grundsatz der Öffentlichkeit in der Gemeindeordnung gemäß § 35 GO geregelt ist.

 

§ 15 Verpflichtungserklärung

§ 15 der Hauptsatzung wurde inhaltlich angepasst. Verpflichtungserklärungen sind privat- und verwaltungsrechtliche Willenserklärungen, durch die eine rechtliche Verpflichtung der Gemeinde zu einer Leistung oder zu einem Handeln begründet wird. Grundsätzlich bedürfen Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet werden soll, der Schriftform. Die Formvorschriften (Abgabe der Erklärung durch die Bürgermeisterin oder Vollmachterteilung) gelten nicht für Geschäfte, die für die Gemeinde finanziell nicht von besonderer Bedeutung sind. Welche Geschäfte unter diese Regelung fallen, wird in der Hauptsatzung durch Festlegung eines Betrages bestimmt. Diese Regelung erfolgt im Interesse einer reibungslosen Verwaltung, einer raschen Abwicklung und somit der Verwaltungserleichterung in weniger gewichtigen Geschäften. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Vergleichstabelle.

 

Unberücksichtigt bei der Anpassung der Hauptsatzung sind mögliche Veränderungen hinsichtlich der Zusammenlegung von Ausschüssen und der Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse. So könnte ggf. der Bauausschuss und Umweltausschuss als Ausschuss für städtebauliche Entwicklung zusammengelegt werden, da viele Umweltbelange im Rahmen der baulichen Belange mit zu berücksichtigen sind. In der Fraktionsrunde am 26.07.2016 wurde besprochen, dass eine Zusammenlegung grundsätzlich gewünscht ist, aber erst mit der Kommunalwahl 2018 umgesetzt werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

Der Neufassung der Hauptsatzung wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:

(Hier sind  konkret die Änderungswünsche zu benennen).

 

-          § 7 Einrichtung und Aufgaben der ständigen Ausschüsse, § 10 Aufgaben des Hauptausschusses und § 11 Aufgaben der sonstigen ständigen Ausschüsse

Die Regelungen der §§ 7, 10 und 11 sollen zukünftig in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt aufgeführt werden. Hierauf erfolgt ein Hinweis im § 7 der Hauptsatzung.

 

-          § 2 Einberufung der Stadtvertretung

Die Stadtvertretung soll mindestens _____________________, einberufen werden.

 

-          § 6 Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich / hauptamtlich tätig.

 

-          § 9 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Die Wertgrenzen der Entscheidungsbefugnisse der Bürgermeisterin sollen in Höhe von ________ EUR angepasst werden. Die redaktionellen Anpassungen in der Vergleichstabelle werden übernommen.

 

-          § 12 Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse

§ 12 der Hauptsatzung wird gestrichen.

 

-          § 15 Verpflichtungserklärung

Der verwaltungsseitige vorgeschlagene Inhalt in der Vergleichstabelle soll übernommen werden.

 

-          …..

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die oben genannten Änderungen in der Neufassung der Hauptsatzung einzuarbeiten und einen neuen Entwurf zu erstellen. Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die Neufassung der Hauptsatzung mit den Änderungen abschließend zu beschließen. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine / Ggf. Weniger Aufwandsentschädigung

 


Anlage/n:

-          Anlage 1: Änderungen der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt

-          Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.05.2016

-          Anlage 3: Vergleichstabelle

-          Anlage 4: Kostenaufstellung der Sitzungen

-          Anlage 5: Informationsschreiben SHGT

-          Anlage 6: Änderungs- und Ergänzungswünsche der FWB-Fraktion

-          Anlage 7: Änderungs- und Ergänzungswünsche der CDU-Fraktion

-          Anlage 8: Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungen der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt (145 KB)      
Anlage 2 2 Antrag der CDU-Fraktion vom 09.05.2016 (1480 KB)      
Anlage 3 3 Vergleichstabelle für die Hauptsatzung Stand 09.11.2016 (315 KB)      
Anlage 4 4 Informationsschreiben SHGT (112 KB)      
Anlage 5 5 Änderungs- und Ergänzungswünsche der FWB-Fraktion (337 KB)      
Anlage 6 6 Änderungs- und Ergänzungswünsche der CDU-Fraktion (202 KB)      
Anlage 7 7 Entwurf der Neufassung der Hauptsatzung (98 KB)      
Anlage 8 8 Kostenaufstellung der Sitzungen (46 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-276   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-276-1   Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt   FB I. Innerer Service, Zentrale Dienste und Personal   Beschlussvorlage Barmstedt

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