Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-276-1
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Sachverhalt:
Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 29.11.2016 vorberaten. Die Mitglieder des Hauptausschusses haben folgendes beschlossen:
§ 2 Einberufung der Stadtvertretung
Die Stadtvertretung soll mindestens sechs Mal im Jahr, und zwar möglichst am zweiten Dienstag eines Monats, einberufen werden.
§ 6 Abs. 1 Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig.
§ 9 Abs. 2 Aufgaben der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
Die Höhe der Wertgrenzen beträgt 20.000,00 €.
§ 12 Ausnahmen vom Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschuss
§ 12 der Hauptsatzung kann entfallen.
§ 15 Verpflichtungserklärung
Der verwaltungsseitige vorgeschlagene Inhalt wurde übernommen.
Die oben genannten Änderungen wurden in der Neufassung der Hauptsatzung berücksichtigt. Die Regelungen bezüglich der Einrichtung und der Aufgaben der ständigen Ausschüsse in den §§ 7,10 und 11 der Hauptsatzung entfallen. Diese Regelungen werden dafür in der neuen Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt aufgeführt. Die geänderte Neufassung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: - Neufassung der Hauptsatzung
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Anlagen: | |||||
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1 | Neufassung der Hauptsatzung (98 KB) |
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Kontakt & Öffnungszeiten
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
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