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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-194-1  

Betreff: Unternehmensstrukturreform
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Freyermuth, Fred
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Entscheidung
08.11.2016 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt geändert beschlossen   
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
08.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.12.2016 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Das Thema Unternehmensstrukturreform wurde in den Sitzungen des Haupt- und Werkausschusses am 8. November 2016 ausführlich erörtert. Der Stadtvertretung wird empfohlen, folgende Beschlüsse einzeln zu fassen:

 


Beschlussvorschläge:

 

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Der Werkausschuss hat dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung den Abschluss eines Vermögensübertragungsvertrages zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt wie folgt empfohlen zu beschließen – dies zugrunde gelegt beschließt die Stadtvertretung wie folgt:

 

1)   Dem Abschluss des im Entwurf als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrages zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt zuzustimmen, sowie

 

2)   die Verwaltung der Stadt Barmstedt anzuweisen, den als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrag zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt abzuschließen, sowie

 

3)   den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH abzuhalten und dort (1.) dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Vermögensübertragungsvertrags zwischen der Stadtnetze Barmstedt GmbH und dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt zuzustimmen und (2.) den Geschäftsführer anzuweisen, den Vermögensübertragungsvertrag abzuschließen, sowie

 

4)   vorsorglich den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter und die Verwaltung der Stadt Barmstedt anzuweisen, im Rahmen der Beurkundung des Vermögensübertragungsvertrages die im Entwurf als Anlage 2 beigefügten Verzichtserklärungen für die Stadt Barmstedt – Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt und die Stadtnetze Barmstedt GmbH abzugeben.

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Der LWL-Betrieb ist derzeit bei der Stadtnetze GmbH. Mit der Vermögensübertragung gemäß Beschlussvorschlag 1 wird dieser auf den Eigenbetrieb übertragen. Anschließend soll er in die Vertrieb GmbH eingebracht werden.
 

Der Werkausschuss hat dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung folgende Kapitalmaßnahmen und die Einbringung des LWL-Geschäfts in die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH wie folgt empfohlen zu beschließen – dies zugrunde gelegt beschließt die Stadtvertretung wie folgt:

 

1)   Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH abzuhalten und dort folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)   Der Eigenbetrieb bringt alle Wirtschaftsgüter des LWL-Betriebs mit allen Aktiva und Passiva, namentlich die Wort-Bildmarke „Xitylight“, Namensrechte sowie Kunden- und Kooperationsverträge einschließlich der zwischen dieser Beschlussfassung und der Eintragung der unten genannten Kapitalerhöhung im Handelsregister neu geschlossenen Kundenverträge über Telekommunikationsprodukte (nachfolgend zusammen „LWL-Betrieb“) ein, jedoch ohne die aktive und passive Netzinfrastruktur,  Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Grundbesitz und Mitarbeiter sowie Forderungen und Verbindlichkeiten mit Ausnahme solcher im Zusammenhang mit den übergehenden Kunden- und Kooperationsverträgen. Die Einbringung des LWL-Betriebs steht unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb im Handelsregister mit zivilrechtlicher Wirkung einen Tag nach dieser Eintragung in die Vertrieb GmbH.

 

b)   Mit dieser Eintragung werden sämtliche Rechte und Pflichten an den Einbringungsgegenständen von dem Eigenbetrieb an die dies annehmende Vertrieb GmbH abgetreten. Die Einbringung erfolgt unter der Bedingung nach lit. a) mit wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar und erst zeitlich nach dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag der geplanten Vermögensübertragung (01.01.2017, 0:00 Uhr) und zwar zum 01.01.2017, 0:01 Uhr.

 

aa)    Als Gegenleistung für diese Einbringung wird (1.) der Eigenbetrieb zur Übernahme eines neu geschaffenen Geschäftsanteils der Vertrieb GmbH im Rahmen der nachfolgenden Kapitalerhöhung zugelassen und (2.) wird die Kapitalrücklage der Vertrieb GmbH erhöht.

 

bb)    Aufschiebend bedingt durch die wirksame Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb in das Handelsregister wird das Stammkapital der Vertrieb GmbH mit sofortiger Wirkung von EUR 500.000,00 um EUR 1.031.000,00 auf nunmehr EUR 1.531.000,00 durch Ausgabe eines neuen Geschäftsanteils im Nennbetrag von EUR 1.031.000,00 erhöht. Der neu ausgegebene Geschäftsanteil trägt die laufende Nummer 2.

 

cc)     Die Einlage auf den neu ausgegebenen Geschäftsanteil ist in Höhe des Nominalwerts des Geschäftsanteils zu leisten und wird nicht in bar, sondern als Sacheinlage durch Einbringung des LWL-Betriebs des Eigenbetriebes nach folgenden Maßgaben erbracht:

 

Der LWL-Betrieb ist zum Zeitpunkt dieses Beschlusses nach der als Anlage 3 beigefügten Bescheinigung mindestens EUR 1.031.000,00 wert. Daher wird die Einlageverpflichtung durch diese Sacheinlage erbracht. Der den Nominalwert des Geschäftsanteils und damit die Einlageverpflichtung eventuell übersteigende Betrag wird als Agio geschuldet und in die Kapitalrücklage eingestellt, ein etwaiger Fehlbetrag ist durch Barzuzahlung auszugleichen. Die Vertrieb GmbH wird den zu übertragenden LWL-Betrieb in der Aufnahmebilanz (Handels-und Steuerbilanz) mit den Anschaffungswerten fortführen.

Die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der Eigenbetrieb werden sich unverzüglich unter der aufschiebenden Bedingung nach lit.  a) um Zustimmung der jeweiligen Vertragspartner zur Vertragsübernahme durch die Vertrieb GmbH bemühen. Zwischenzeitlich erfolgt ein Schuldbeitritt der Vertrieb GmbH, die den Eigenbetrieb im Innenverhältnis für den Fall der künftigen Inanspruchnahme durch Vertragspartner freistellt. Die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der Eigenbetrieb gehen davon aus, dass es sich bei der vorgenannten Einbringung um einen nicht umsatzsteuerbaren Vorgang im Rahmen einer Geschäftsübertragung im Ganzen handelt. Sollte dies nicht der Fall sein und die Finanzverwaltung den Vorgang als umsatzsteuerpflichtig ansehen, sind sämtliche vorgenannten Beträge als Nettobeträge zu verstehen, die Vertrieb GmbH wird die fällige Umsatzsteuer entrichten und der Eigenbetrieb wird dieser eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG in Höhe der Steuerlast stellen.

 

dd)    Soweit die Gegenleistung nicht auf die Kapitalerhöhung verbucht werden kann, wird der LWL-Betrieb der allgemeinen Kapitalrücklage gutgeschrieben. Die Geschäftsführung der Vertrieb GmbH ist ermächtigt, dies festzustellen und hat die entsprechende Feststellung anschließend unverzüglich gegenüber dem Eigenbetrieb anzuzeigen.

 

2)   Die Verwaltung der Stadt Barmstedt, der bestellte Vertreter und die Werkleitung des Eigenbetriebs Stadtwerke Barmstedt werden hiermit angewiesen und ermächtigt, alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, um die Einbringung gemäß Ziffer 1 umzusetzen, insbesondere die Übernahmeerklärung abzugeben.

 

3)   Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH abzuhalten und dort einen Beschluss zu fassen, mit dem die Beschlüsse gemäß Ziffer 1 zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

 

4)   Die in der Handelsbilanz des Eigenbetriebs durch die Übertragung des Kundenstamms auf die Tochtergesellschaft aufgedeckten stillen Reserven der allgemeinen Rücklage zuzuführen (zur Finanzierung des LWL-Geschäfts) und nicht auszuschütten.

 

5)   Der Einbringung des LWL-Betriebs in die Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH und der damit verbundenen Kapitalerhöhung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH wird hiermit ausdrücklich zugestimmt.

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Der Werkausschuss hat dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen – dies zugrunde gelegt beschließt die Stadtvertretung wie folgt:

 

 

1)   Den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter anzuweisen, eine Gesellschaftsversammlung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH abzuhalten und dort die als Anlage 4 beigefügte Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH zu beschließen.

 

2)   Der neuen Firmierung der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH als „Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH“ zuzustimmen.

 

3)   Der als Anlage 5 beigefügten neuen Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der „Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH“ zuzustimmen.

 

 

Beschlussvorschlag 4:

 

Der Werkausschuss hat dem Hauptausschuss und der Stadtvertretung empfohlen, dem als Anlage 6 beigefügten Notarvertrag zuzustimmen und den von der Stadtvertretung bestellten Vertreter, die Geschäftsführungen sowie die Werkleitung anzuweisen, diesen Vertrag abzuschließen – diese zugrunde gelegt beschließt die Stadtvertretung wie folgt:

 

Dem als Anlage 6 beigefügten Notarvertrag wird hiermit zugestimmt und die von der Stadtvertretung bestellten Vertreter, die Geschäftsführungen sowie die Werkleitung werden angewiesen, diesen Vertrag abzuschließen.

 

 

Beschlussvorschlag 5:

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Barmstedt und die zuständigen Geschäftsführungen sowie die Werkleitung des Eigenbetriebs werden mit der Umsetzung der zuvor genannten Beschlüsse beauftragt. Rein vorsorglich wird die Bürgermeisterin der Stadt sowohl in ihrer Funktion als Bürgermeisterin als auch als bestellte Vertreterin der Stadtvertretung in der Gesellschafterversammlung der Stadtnetze Barmstedt GmbH und der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH zu dieser Umsetzung angewiesen und ermächtigt.

 

Begründungen:

 

1)      Die Strom-, Gas-und LWL-Netze des Eigenbetriebs Stadtwerke sind gegenwärtig an die Stadtnetze Barmstedt GmbH verpachtet. In den Bereichen Strom und Gas ist die Stadtnetze Barmstedt GmbH Netzbetreiber und im Bereich LWL sowohl Netzbetreiber als auch Vertriebsgesellschaft, die u.a. den Kundenstamm der Bereiche Telekommunikation und IT-Service hält. Für die Nutzung der Strom- und Gasnetze durch den Eigenbetrieb berechnet die Stadtnetze Barmstedt GmbH Netznutzungsentgelte.

 

2)      Der Eigenbetrieb ist zu 100 % Anteilseigner der Stadtnetze GmbH. Unternehmensgegenstand der Stadtnetze GmbH ist der Betrieb von öffentlichen Strom- und Gasversorgungsnetzen sowie den dazugehörigen Anlagen entsprechend § 2 EnWG; technische Dienstleistungen im Bereich der Versorgung- und Entsorgungswirtschaft, für das Bäderwesen, Nah- und Fernwärmeversorgungsanlagen sowie für öffentliche Beleuchtungsanlagen; Energiehandel im erforderlichen Umfang; Dienstleistungen in Telekommunikationsbereich.

 

3)      Der Eigenbetrieb ist zudem zu 100 % Anteilseigner der Vertrieb GmbH. Unternehmensgegenstand der Vertrieb GmbH ist der Handel von Elektrizität, Gas und weiteren damit im Zusammenhang stehenden Produkten und Dienstleistungen an Privat- und Gewerbekunden. Die Vertrieb GmbH verfügt über einen eigenen Kundenstamm sogenannter out-of-Area-Kunden (o.o.A.-Kunden), teilweise ist er aber noch von dem Eigenbetrieb gepachtet.

 

4)      Die Unternehmensstrukturen des Eigenbetriebes Stadtwerke Barmstedt, der Stadtnetze Barmstedt GmbH und der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH soll vereinfacht werden. Die Zielstruktur sieht vor, dass die Stadtwerke als Eigenbetrieb erhalten bleiben und lediglich Mutter einer Tochterkapitalgesellschaft sind. Als Tochtergesellschaft soll die Vertrieb GmbH bestehen bleiben. Die Stadtnetze GmbH soll aufgelöst werden.

 

5)      Unternehmensgegenstand des Eigenbetriebs soll zukünftig auch weiterhin die Versorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Stadt Barmstedt mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sein. Der Eigenbetrieb bleibt Eigentümer der Versorgungsnetze Strom, Gas, Wasser, Wärme und LwL sowie des Schwimmbades. Dieser soll allerdings zukünftig neben dem Wasser-und Wärmenetz sowie dem Schwimmbad auch die Strom- und Gasnetze selbst betreiben. Lediglich das LWL- Netz (aktive und passive Komponenten) soll an die Vertrieb GmbH verpachtet werden, da die Stadtwerke als Eigenbetrieb nach den telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen das LWL-Geschäft nicht selbst betreiben dürfen.

 

6)      Unternehmensgegenstand der Vertrieb GmbH soll weiterhin der Vertrieb von Strom und Gas an o.o.A-Kunden sein. Zudem soll die Vertrieb GmbH das LWL-Geschäft betreiben. Der Betrieb des LWL-Geschäfts soll in die Vertrieb GmbH eingebracht werden und das LWL-Netz soll von dem Eigenbetrieb Stadtwerke Barmstedt gepachtet werden.

 

7)      Die Umstrukturierung soll in zwei Teilschritten durchgeführt werden.

  1. Die Stadtnetze GmbH überträgt sodann im Wege einer Vollübertragung im Sinne des § 174 Abs. 1 UmwG unter Auflösung ohne Abwicklung ihr verbleibendes Vermögen als Ganzes auf den Eigenbetrieb. Die Vermögensübertragung nach § 174 Abs. 1 UmwG setzt voraus, dass sie gegen Gewährung einer Gegenleistung an den Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers (Eigenbetrieb), die nicht in Anteilen besteht, erfolgt. In der Regel handelt es sich bei der Gegenleistung anderer Art um eine Barleistung. Im vorliegenden Sachverhalt wird allerdings keine Barzahlung an den Anteilseigner (Eigenbetrieb) der untergehenden Kapitalgesellschaft (Stadtnetze GmbH) fließen. Vielmehr gehen die Anteile an der Stadtnetze GmbH im Zuge der Vermögensübertragung unter, eine Gegenleistung wird nicht gewährt. Sämtliche Mitarbeiter der Stadtnetze GmbH sollen auf den Eigenbetrieb übergehen.

 

  1. Der zweite Schritt sieht vor, dass das LWL-Netz (aktive und passive Komponenten, d.h. Leerrohre, Lichtwellenkabel und Technik-Komponenten) von dem Eigenbetrieb an die Vertrieb GmbH verpachtet und alle Wirtschaftsgüter für den Betrieb des LWL-Geschäfts in die Vertrieb GmbH eingebracht wird.

 

  1. Die vorstehende Umstrukturierung erfolgt vollständig nach Maßgabe der eingeholten verbindlichen Auskunft des Finanzamts Itzehoe vom 13.04.2016. Die Vermögensübertragung soll wirtschaftlich im Jahr 2017 und mit steuerlicher Rückwirkung zum 31.12.2016 erfolgen. Da der LWL-Betrieb erst im Anschluss wirtschaftlich in die Vertrieb GmbH eingebracht werden soll, ist eine Verpflichtung des Eigenbetriebs erforderlich, nach der (1.) unter der aufschiebenden Bedingung der wirksamen Eintragung der Vermögensübertragung von der Stadtnetze GmbH auf den Eigenbetrieb in das Handelsregister der LWL-Kundenstamm zivilrechtlich einen Tag später in die Vertrieb GmbH eingebracht wird, wobei (2.) aber nach der Handelsregistereintragung die wirtschaftliche Inhaberschaft des LWL-Betriebs unter dieser Bedingung rückwirkend eine logische Sekunde nach dem Übertragungsstichtag liegen soll. Auf diese Weise sollen die wirtschaftlichen Wirkungen der Einbringung des LWL-Betriebs in die Vertrieb GmbH bereits zum 01.01.2017, 0:01 Uhr, aber nicht vor dem handelsrechtlichen Übertragungsstichtag am 01.01.2017, 0:00 Uhr, bei der Vertrieb GmbH eintreten.

 

8)      Darüber hinaus soll der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Barmstedt Vertrieb GmbH angepasst werden. Zum einen sollen die vorgenannten Änderungen berücksichtigt werden, zum anderen sollen die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zur Veröffentlichung der Bezüge der Mitglieder von Geschäftsführungsorganen und Aufsichtsgremien öffentlicher Unternehmen im Land Schleswig-Holstein (Transparenzgesetz) sowie des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft und der damit verbundenen Novellierung der Gemeindeordnung SH jeweils unter Beachtung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) des Landes Schleswig-Holstein eingepflegt werden.

 

9)       Schließlich ist auch die Satzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Barmstedt an die neue Struktur und die gesetzlichen Vorgaben (insbesondere das Transparenzgesetz) anzupassen. Aufgrund der laufenden Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt erfolgt eine Anpassung der Eigenbetriebssatzung nach Verabschiedung der neuen Hauptsatzung. Für die geplante Umstrukturierung ist eine Änderung der Eigenbetriebssatzung nicht unmittelbar erforderlich und kann später erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Anlage 1 – Vermögensübertragungsvertrages

Anlage 2 – Verzichtserklärungen

Anlage 3 – Bescheinigung über die Plausibilitätsprüfung

Anlage 4 – Neufassung des Gesellschaftsvertrages

Anlage 5 – Geschäftsordnung

Anlage 6 – Notarvertrag

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Vermögenübertragungsvertrag (286 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Verzichtserklärungen (267 KB)      
Anlage 6 3 Anlage 6 Notarvertrag (315 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Gesellschaftsvertrag (159 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 Geschäftsordnung (407 KB)      
Anlage 3 6 Anlage 3 (4458 KB)      

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