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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bokel für die Errichtung einer Biogasanlage; hier: Aufstellungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Lantau erläutert die Vorlage.
Beschluss:
1. Für die Errichtung einer Biogasanlage auf einem nördlich der Straße „Zum Felde“ und westlich der „Bergstraße“ belegenen Grundstückes wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziel ist die Errichtung einer Biogasanlage und die Umwandlung dieses Bereiches in ein „Sonstiges Sondergebiet Biogasanlage“ (SO – Biogasanlage).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das folgende Planungsbüro beauftragt werden: Maysack-Sommerfeld Stadtplanung, Barmstedt.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig dafür: 7
Herr Fock betritt den Sitzungsraum. Die Beschlüsse vom TOP 14 und TOP 15 werden bekanntgegeben.
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