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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2013-656  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Bokel für die Errichtung einer Biogasanlage;
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
05.12.2013 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Bokel (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Firma L.K.D hat zusammen mit 3 weiteren Partnern einen Antrag auf die Errichtung einer Biogasanlage und die damit verbundene Bauleitplanung gestellt. Neben einer Änderung des Flächennutzungsplanes ist hierfür die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes nach § 12 Absatz 2 BauGB erforderlich. Das Plangebiet umfasst rund 1,5 ha und soll über einen vorhandenen Feldweg mit Anschluss an die Kreisstraße 2 erschlossen werden.  Die geplante Anlage soll überwiegend mit Pferdemist und Rindergülle betrieben werden, lediglich 13 % der Rohstoffe werden Mais und 4 % nasses Gras umfassen.

Bereits im Vorwege sind mit dem Innenministerium, der Landesplanung, der unteren Naturschutzbehörde und anderen Beteiligten Gespräche geführt worden. Hier wurde festgestellt, dass dem Vorhaben grundsätzlich keine Bedenken gegenüberstehen, jedoch durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sichergestellt werden sollte, um im Rahmen der Bauleitplanung verschiedenen erforderliche Gutachten einholen zu können, um letztendlich mögliche Auswirkungen und Beeinträchtigungen ermitteln zu können. Parallel zu diesem Verfahren wird eine 11. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen angestrebt.


Beschlussvorschlag:

 

1. Für die Errichtung einer Biogasanlage auf einem nördlich der Straße „Zum Felde“ und westlich der „Bergstraße“ belegenen Grundstückes wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Planungsziel ist die Errichtung einer Biogasanlage und die Umwandlung dieses Bereiches in ein „Sonstiges Sondergebiet Biogasanlage“ (SO – Biogasanlage).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das folgende Planungsbüro beauftragt werden: Maysack-Sommerfeld Stadtplanung, Barmstedt.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrads der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

-/-


Anlage/n:

 

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LP_Biogasanlage (583 KB)      

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