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Auszug - B-Plan Nr. 68 - An der Bahn Vorstellung von Entwürfen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Einleitend weist Herr Axel Schmidt als Ausschussvorsitzender auf die bereits seit längerer Zeit andauernde Planung für das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 68 hin, bevor er die Vorschläge der drei Planungsbüros im einzelnen vorstellt. Gespräche mit den derzeitig dort Gewerbetreibenden hat es bisher nicht gegeben. Zu diesem Zeitpunkt soll nur die Planungserarbeitung erfolgen. Bürgermeister Nils Hammermann weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass bereits Interesse von Seiten mehrerer Nahversorger bekundet wurde, für die allerdings ein Markt bis zu einer Größe von 800 qm, der in einem Mischgebiet gebaut werden könnte, zu klein wäre. Da mehrere Gespräche mit den Eigentümern der Gelände der Geno-Mühle sowie des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Gabor zu keinem Ergebnis führten, sind Planungen in diese Richtung wenig zielführend. Nach kurzer Diskussion fasst der Bauausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Barmstedt beschliesst, anhand der vorgelegten Vorschläge der drei Planungsbüros Beratungen in den Fraktionen vorzunehmen und während der nächsten Sitzung des Ausschusses darüber abzustimmen, welches Büro die weiteren Planungen vornehmen soll und wie diese Planung aussehen soll. In die Beratungen wird die Ausweisung eines eventuellen Sondergebietes für Einzelhandel mit einbezogen. Die städtischen Grundstücke entlang der Bahn sollen besser – für die Stadt wirtschaftlicher – genutzt werden.
Weiter empfiehlt der Bauausschuss der Stadtvertretung, folgenden Beschluss zu fassen: Um die städtebaulichen Ziele für das Gebiet des künftigen Bebauungsplanes Nr. 68 auch weiterhin zu sichern, wird die dort vorhandene Veränderungssperre um ein Jahr verlängert.
Abstimmungsergebnis:
Ja- Stimmen: 9
Nein- Stimmen: 0
Enthaltungen: 0
Hinweis der Verwaltung: Nach Prüfung der Rechtslage und unter Einschaltung der höheren Verwaltungsbehörde wurde festgestellt, dass die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des künftigen B-Planes Nr. 68 „An der Bahn“ nicht mehr möglich ist. Die aktuelle Rechtsprechung sagt aus, dass für die Stadt ein beachtliches Sicherungsbedürfnis gegeben sein muss, das bedeutet, dass ein aktueller Bauantrag vorliegt und die Stadt Barmstedt zur Wahrung ihrer Planung diese Veränderungssperre vornehmen kann und wenn dieses Sicherungsbedürfnis nicht mehr vorliegt, die Veränderungssperre unwirksam wird. Zweitrangig ist hierbei, dass die Veränderungssperre nicht verlängert werden kann, wenn der Zeitraum abgelaufen ist.
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