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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit  

Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.03.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2010-539 1. Änderung des F-Planes der Stadt Barmstedt
Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bauausschussvorsitzender Axel Schmidt weist darauf hin, dass die 1

 

Bauausschussvorsitzender Axel Schmidt weist darauf hin, dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes nur für die Aufstellung des B-Planes Nr. 67 für das Gebiet „Seniorenwohnanlage“ südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee vorgenommen werden soll. Insofern erscheinen die meisten Punkte in der Abwägung aus dem B-Plan Nr. 67 auch in der Abwägung der 1. Änderung des F-Planes. Herr Maysack-Sommerfeld erläutert, dass alle Träger öffentlicher Belange auf die Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 67 verweisen. Abschließend weist Herr Maysack-Sommerfeld noch auf einen Aspekt beim Überschwemmungsgebiet hin, der ihm wichtig erscheint. Es handelt sich um den Hinweis auf das FFH-Gebiet „obere Krückau“.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

Die Stadtvertretung möge beschließen:

 

a)      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtvertretung ausführlich geprüft und gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen.

b)      Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c)      Die Begründung wird gebilligt.

d)      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Plan Auskunft verlangt werden kann.

e)      Die Stadtvertretung beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der  Fassung, die er durch die Änderung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Pinneberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

a) – e):

 

Ja- Stimmen:              7             

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:              0

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