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Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 67 a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss c) Feststellung des Planungsstandes nach § 33 BauGB zur Erteilung von Baugenehmigungen vor Rechtskraft
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Maysack-Sommerfeld stellt die Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit noch einmal kurz vor und geht insbesondere auf einige Schwerpunkte ein. Ein besonderes Augenmerk wird seitens des Abwasser-Zweckverbandes auf den Regenwasserkanal und die Bäume, die sich im Verlauf der Trasse befinden, geworfen. Auf Vorschlag des Stadtplanungsbüros sollten die Bäume zum jetzigen Zeitpunkt erhalten werden. Erst wenn tatsächlich eine Baumaßnahme an der Leitung notwendig wird, sollte über eine neue Lösung nachgedacht werden. Einen Hauptpunkt in der Abwägung bilden die Aussagen zum Überschwemmungsgebiet, die seit Anfang diesen Jahres bekannt sind. Betroffen hiervon ist der südliche Bereich des Grundstückes, der den vorgesehenen Garten und kleine Teile des Baukörpers beinhaltet. Hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 WHG notwendig. Die Chancen, diese Genehmigung zu erhalten, sind weitaus besser, um so weiter das Verfahren gediehen ist. Als Vorteil ist in diesem Zusammenhang zu bewerten, dass eine Unterkellerung nicht vorgesehen ist. Zusätzlich ist für den Bau eine Pfahlgründung vorgesehen. Nach ausführlicher Diskussion werden die folgenden Beschlussempfehlungen an die Stadtvertretung gegeben:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
Die Stadtvertretung beschließt:
a. Über die vorgebrachten Anregungen wird gemäß Vorschlag des Planungsbüros beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die beteiligten Behörden und die Personen, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b. Nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und § 82 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 67 für den Bereich der Seniorenwohnanlage südwestlich der Innenstadt, südlich der Marktstraße und des Roissy-en-Brie-Platzes sowie südöstlich der Middelfahrtallee – als Satzung.
b.1 Die Begründung wird gebilligt.
b.2 Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB zu veranlassen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der entsprechenden Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann.
c. Die Feststellung des Planungsstandes nach § 33 Baugesetzbuch für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 ist nicht notwendig, daher wird auch keine Beschlußempfehlung gegeben.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Mitglieder des Bauausschusses / der Stadtvertretung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
a.)
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
b.)
Ja- Stimmen: 7
Nein- Stimmen: 1
Enthaltungen: 0
c.)
entfällt
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