Politik / Ratsinformationssystem
Auszug - Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung des / der 2. stellvertretenden Bürgermeisters / Bürgermeisterin
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Wortprotokoll |
Frau Rubart verpflichtet Frau Jandt per Handschlag und führt sie in ihr Amt ein.
Die Vorsitzende verliest hierfür folgenden Text:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und
führe Sie in Ihr Amt als 2. stellvertretende Bürgermeisterin in der Gemeinde Westerhorn ein.“
Die Stellvertretende wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin ernannt.
Die Ernennungsurkunde wird von der Vorsitzenden Frau Rubart verlesen und ausgehändigt.
Der Empfang der Urkunde wird durch Frau Jandt quittiert.
Die Vereidigung erfolgt nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch die
Vorsitzende.
Frau Jandt leistet einen Diensteid mit folgendem Wortlaut:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung
und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
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