Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-186
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Sachverhalt:
Die 2. stellvertretende Bürgermeisterin bzw. der 2. stellvertretende Bürgermeister wird von der bzw. dem Vorsitzenden per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung der Obliegenheiten verpflichtet.
Es wird hierfür folgender Text verlesen:
„Ich verpflichte Sie durch Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt als 2. stellvertretende Bürgermeisterin / 2. stellvertretenden Bürgermeister in der Gemeinde Westerhorn ein.“
Die Stellvertretenden werden für die Dauer der Wahlzeit gemäß § 52 a Abs. 2 GO zur Ehrenbeamtin oder zum Ehrenbeamten ernannt.
Die Ernennungsurkunde wird von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzendem der Gemeindevertretung verlesen und ausgehändigt. Der Empfang der Urkunde ist durch die neue Amtsinhaberin bzw. dem neuen Amtsinhaber zu quittieren.
Die Vereidigung erfolgt nach der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden. Die Stellvertretenden haben einen Diensteid mit folgendem Wortlaut zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 53 GO
Anlage/n:
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