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Auszug - 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses Barmstedt
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kommunale Halle im Rathaus
Ort: Am Markt 1
VO/2018-121 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm"
hier: Aufstellungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende stellt die mögliche Fläche für den Standort einer Kindertagesstätte am Steinmoor vor.

 

Er stellt heraus, dass dort auch Wohngebäude entstehen können und dass die Bauleitplanung dort zügig durchführbar ist, eine frühzeitige Behördenbeteiligung bis Ende III. Quartal 2018 möglich ist.

 

Der Ausschuss berät den neuen Vorschlag für den Standort eine Kindertagesstätte kontrovers.

 

Der Vorsitzende ist der Auffassung, dass dieser Standort insbesondere auch wegen möglicher notwendiger Erweiterungen einer Kindertagesstätte besonders geeignet ist.

 

Der Ausschuss berät weiter über den bisherigen beschlossenen Standort im B-Plan Nr. 72 B – Düsterlohe- und verweist auf die aktuell geltende Beschlusslage. Der Bedarf an Hortplätzen und Kita-Plätzen wird erörtert.

 

Nach ausführlicher Beratung wird über den Beschlussvorschlag als Empfehlung an die Stadtvertretung wie folgt abgestimmt:

 


Beschluss:

 

 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziel verfolgt: Darstellung  von Wohnbauflächen (W).

 

  1. Der Ausfestellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung § 4 Abs.1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen..

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

3

Nein- Stimmen:

4

Enthaltungen:

2

 

 

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