Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2018-121
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Sachverhalt:
Derzeit befindet sich zusätzlich zu den bereits bekannten Standorten für eine Kindertagesstätte auch ein Grundstück nördlich der Straße „Steinmoor“ im Beratungsprozeß der Gremien. Um die planerischen Voraussetzungen für eine Umsetzung zu schaffen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt erforderlich, um den Neubau einer Kindertagesstätte an diesem Standort durch ein Bauleitplanverfahren zu sichern.
Eine 1. informelle Stellungnahme der Landesplanung hat ergeben, das Ziele der Raumordnung diesem Vorhaben nicht entgegenstehen würden.
Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt für den Bereich nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" soll die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Ausweisung von Wohnbauflächen durch die verbindliche Bauleitplanungim Plangeltungsbereich ermöglichen.
Die Fläche des Plangeltungsbereiches ist derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft dargestellt.
Als Planungsziel soll die Fläche künftig als Siedlungsentwicklungsfläche W dargestellt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO können betroffen sein..
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 1e der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt folgender Ausschuss: Bauausschuss.
Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Stadtvertretung
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Beschlussvorschlag:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird für das Gebiet nördlich "Steinmoor", westlich der "Lutzhorner Landstraße" und südlich des "Knüppeldamm" die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Barmstedt aufgestellt. Es werden folgende Planungsziel verfolgt: Darstellung von Wohnbauflächen (W).
- Der Ausfestellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die frühzeitige Unterichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ( § 4 Abs.1 BauGB soll schrifltich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt das Bauleitplanverfahren unverzüglich durchzuführen..
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Lageplan der Änderungsfläche
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | F-Plan 6. Änderung Steinmoor (1462 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
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De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de