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Auszug - 7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Gottschalk stellt den Sachverhalt und die Beratung im Hauptausschuss am 08.12.2016 dar. Die CDU-Fraktion, Herr Behrens, stellt den Antrag, die genaue Bestimmung gem. § 2 (2) Nr..3 Entschädigungsverordnung für Wehrführer des Landes Schleswig-Holstein mit aufzunehmen, um bei zukünftigen Änderungen der Aufwandsentschädigungen grundsätzlich den Höchstsatz für den Wehrführer entsprechend dieser Rechtsgrundlage festzulegen.
Es wird über den Antrag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ( 18 dafür)
Beschluss:
Die 7. Änderung der Entschädigungssatzung wird mit dem Zusatz, die Rechtsgrundlage des § 2 (2) Nr.3 Entschädigungsverordnung für Wehrführer des Landes Schleswig-Holstein mit aufzunehmen, um die Zahlung des aktuellen Höchstsatzes zu gewähren, ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig (18 dafür)
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