Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-216-1
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 06.12.2016 wurde aufgrund verschiedener Nach-
fragen der Fraktionen seitens der Verwaltung zugesichert, dass die Sachlage hinsichtlich der
Aufwandsentschädigung der Wehrführung in Barmstedt nochmals geprüft wird. Hierbei wurde festgestellt, dass in der Entschädigungsverordnung für Wehrführer des Landes Schleswig-Holstein die Höchstgrenze für die Stadtwehrführung zwar tatsächlich mit 394,-- € beziffert ist, aufgrund des Brandschutzgesetzes jedoch die Stadtwehrführung ausschließlich den kreisfreien Städten zugeordnet ist. Für die Stadt Barmstedt gilt die Tabelle für die Gemeindewehrführung und hier ist für Gemeinden bis zu 15.000 Einwohnern ein Betrag von 243,-- € vorgesehen.
In Abänderung der Vorlage vom 23.09.2016 schlägt die Verwaltung vor, den Höchstbetrag für
die Gemeindewehrführung bis 15.000 Einwohner in Höhe von 243,-- €/Monat für den Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr Barmstedt festzusetzen. Der stellvertretende Wehr-
führer erhält die Hälfte, 121,50 €/Monat.
Beschlussvorschlag:
Die 7. Änderung der Entschädigungssatzung wird in der beigefügten Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Mehrausgaben in Höhe von 1.764,-- €/Jahr.
Anlage/n:
7. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 7. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung (14 KB) | (61 KB) |
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