Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-216  

Betreff: 7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lichy, Heiko
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Vorberatung
29.11.2016 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgestellt   
06.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt zurückgezogen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt mit Grundwerk vom 01.04.2003 enthält eine Aufwandsentschädigung für die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt von monatlich 145,- €. Die Aufwandsentschädigung für die stellvertretende Wehrführung beträgt monatlich die Hälfte der Wehrführung.

 

Der Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt und damit die Förderung des Einsatzes im Brandschutz ist u.a. eine elementare Aufgabe der Wehrführung und sollte entsprechend des damit verbundenen Aufwandes, sowie den steigenden Anforderungen und Aufgaben, berücksichtigt werden.

 

Aufgrund einer in den letzten Jahren nicht erfolgten Anpassung der Aufwandsentschädigung der Wehrführung, wird empfohlen eine Anpassung der Aufwandsentschädigung in dem in anderen vergleichbaren Gemeinden üblichen Umfang vorzunehmen, indem eine Anhebung auf den in der Entschädigungsverordnung für Freiwillige Feuerwehren festgelegten Höchst-satz erfolgt. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 394,- € im Monat für die Wehrführung und für die Stellvertretung entsprechend die Hälfte in Höhe von 197,- €.

 


Beschlussvorschlag:

Die 7. Änderung der Entschädigungssatzung wird in der beigefügten Form beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen Mehrausgaben in Höhe von 4.482,- € /Jahr.

 


Anlage/n:

7. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 7. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung (65 KB)      
Stammbaum:
VO/2016-216   7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt   FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   Beschlussvorlage Barmstedt
VO/2016-216-1   7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt   FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   Beschlussvorlage Barmstedt

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de

De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de

De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

 

Telefon: 04127 - 977537

Partner