Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2016-216
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Sachverhalt:
Die Entschädigungssatzung der Stadt Barmstedt mit Grundwerk vom 01.04.2003 enthält eine Aufwandsentschädigung für die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt von monatlich 145,- €. Die Aufwandsentschädigung für die stellvertretende Wehrführung beträgt monatlich die Hälfte der Wehrführung.
Der Fortbestand der Freiwilligen Feuerwehr Barmstedt und damit die Förderung des Einsatzes im Brandschutz ist u.a. eine elementare Aufgabe der Wehrführung und sollte entsprechend des damit verbundenen Aufwandes, sowie den steigenden Anforderungen und Aufgaben, berücksichtigt werden.
Aufgrund einer in den letzten Jahren nicht erfolgten Anpassung der Aufwandsentschädigung der Wehrführung, wird empfohlen eine Anpassung der Aufwandsentschädigung in dem in anderen vergleichbaren Gemeinden üblichen Umfang vorzunehmen, indem eine Anhebung auf den in der Entschädigungsverordnung für Freiwillige Feuerwehren festgelegten Höchst-satz erfolgt. Der Höchstsatz liegt derzeit bei 394,- € im Monat für die Wehrführung und für die Stellvertretung entsprechend die Hälfte in Höhe von 197,- €.
Beschlussvorschlag:
Die 7. Änderung der Entschädigungssatzung wird in der beigefügten Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Mehrausgaben in Höhe von 4.482,- € /Jahr.
Anlage/n:
7. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 7. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung (65 KB) |
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Fax: 04123 681-260
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