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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 13.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2016-196 Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen, Herr Jens Fischer, informiert die Anwesenden anhand der Vorlage über den Sachverhalt. Der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich soll zum einen im südlichen Bereich um ein Teilstück als Einfahrt in das Baugebiet gegenüber des Grundstückes Rosentwiete 32 / 34 und im nördlichen Bereich um ein Teilstück des Flurstücks 5/7 erweitert werden. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen empfiehlt der Bau- und Wegeausschuss der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss entsprechend der Vorlage zu fassen.

 

Herr Albert Jung hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gemäß § 22 GO nicht teilgenommen.


Beschlussvorschlag an die Gemeindevertretung:

  1. r das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:-

Enthaltung:1

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