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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2016-196  

Betreff: Aufstellung des B-Planes Nr. 13 der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Gebiet nördlich der "Rosentwiete", westlich der "Lindenstraße" und südwestlich der "Bahnhofstraße" und Anpassung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Rubart, Wolfgang
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Bau- und Wegeausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
13.09.2016 
Sitzung des Bau- und Wegeausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
04.10.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beabsichtigt, auf einem ca. 5,64 ha großen Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ für die Entwicklung von Wohnbauflächen einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet im nordwestlichen Teil als Dorfgebiet und im südlichen Teil als Wohngebiet dargestellt, so dass hier eine Anpassung erfolgen muss. Der Landesplanung ist die Bauleitplanung der Gemeinde mitgeteilt bzw. angezeigt worden. Von Seiten der Landesplanungsbehörde wird bestätigt, dass gegen die Bauleitplanung keine Bedenken bestehen; insbesondere stehen Ziele der Raumordnung den damit verfolgten Planungsabsichten nicht entgegen. Die wohnbauliche Entwicklung war Gegenstand eines Planungsgespräches vor Ort im vergangenen Jahr. Im Rahmen dieses Termins+ wurde das Plangebiet als geeignete Baufläche ermittelt. Damit steht der weiteren Planung nichts mehr im Wege, so dass nun zunächst der Aufstellungsbeschluss gefasst werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet nördlich der „Rosentwiete“, westlich der „Lindenstraße“ und südwestlich der „Bahnhofstraße“ wird ein B-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Nutzung geschaffen werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Planungskosten

 


Anlage/n:

Lageplan Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GeltBereich BP13BrHoe (2579 KB)      

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