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Auszug - Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlichrechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussvorsitzende Frau Rubart erläutert den Sachverhalt.
Herr Reimers erläutert hierzu, dass die Kommunen die zusätzlichen Schulkostenbeiträge nicht nachvollziehen können. Grundsätzlich sollten die Schulkosten über die Kreisumlage gedeckt sein.
Zur Vermeidung weiterer Klagekosten dient der öffentlich-rechtliche Vertrag.
Anmerkung der Verwaltung:
Derzeit ist nur ein Kind im Amtsbereich Hörnerkirchen in einem Förderzentrum untergebracht.
Aus der Gemeinde Westerhorn ist kein Kind betroffen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten den Abschluss des öffentlichen-rechtlichen-Vertrages mit dem Kreis Pinneberg.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja- Stimmen:5
Nein- Stimmen:0
Enthaltungen:0
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