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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlichrechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg  

Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss Westerhorn Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 19:32 - 19:54 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Amtshaus Hörnerkirchen
Ort: Rosentwiete 4, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2015-093 Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlichrechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Die Ausschussvorsitzende Frau Rubart erläutert den Sachverhalt.

 

Herr Reimers erläutert hierzu, dass die Kommunen die zusätzlichen Schulkostenbeiträge nicht nachvollziehen können. Grundsätzlich sollten die Schulkosten über die Kreisumlage gedeckt sein.

Zur Vermeidung weiterer Klagekosten dient der öffentlich-rechtliche Vertrag.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Derzeit ist nur ein Kind im Amtsbereich Hörnerkirchen in einemrderzentrum untergebracht.

Aus der Gemeinde Westerhorn ist kein Kind betroffen.


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten den Abschluss des öffentlichen-rechtlichen-Vertrages mit dem Kreis Pinneberg.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja- Stimmen:5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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