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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2015-093  

Betreff: Erhebung von Schulkostenbeiträgen für die Förderzentren "Geistige Entwicklung" des Kreises Pinneberg gem. § 111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes; hier: Abschluss eines öffentlichrechlichen Vertrages mit dem Kreis Pinneberg
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Hinnerk Goos
Federführend:Bürgerdienste und gesellschaftliche Angelegenheiten   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
21.05.2015 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
04.06.2015 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Kreis Pinneberg erhebt seit dem 01.01.2013 von den Wohnsitzgemeinden des Kreises

Pinneberg für die Schülerinnen und Schüler, die den Förderzentren „Geistige Entwicklung“

des Kreises Pinneberg zugewiesen sind, Schulkostenbeiträge nach dem Schulgesetz.

 

Die Abrechnung der Schulkostenbeiträge 2013 erfolgte mit Rechnungslegung am

11.03.2014. Die Rechnungslegung wurde von einigen Rechnungsempfängern nicht

anerkannt. Die Höhe der Beiträge ist aktuell mit ca. 6.600 EUR je Schüler/in der

Raboisenschule in Elmshorn bzw. mit ca. 8.500 EUR je Schüler/in der Heidewegschule in

Appen berechnet.

 

Die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schulkostenbeiträgen für Förderzentren „Geistige

Entwicklung“ wird von den Kommunen bestritten. Derzeit führen bereits der Kreis

Dithmarschen sowie der Kreis Herzogtum Lauenburg jeweils Musterklagen zu den

entsprechenden Rechtsfragen.

 

Durch den Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages

verpflichten sich Kreis und Kommune, die sich aus diesen Verfahren ergebende Klärung der

Rechtsfragen gegen sich gelten zu lassen. Die weiteren Pflichten der Vertragspartner sind im

§ 2 der Vereinbarung aufgeführt.

 

Mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages soll das gemeinsame Ziel verfolgt

werden aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten die Rechtslage nicht

im Klagewege zu klären.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten den Abschluss des öffentlichen-rechtlichen-Vertrages mit dem Kreis Pinneberg.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen-Vertrages hat zunächst keine finanziellen

Auswirkungen. Erst mit Klärung der Rechtsfrage könnten sich ggf. finanzielle Auswirkungen

für die Gemeinde Westerhorn ergeben.

 


Anlage/n:

 

Entwurf des öffentlich-rechtlichen-Vertrages

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf-Öffentlich-rechtlicher-Vertrag (116 KB)      

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