Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2015-093
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Sachverhalt:
Der Kreis Pinneberg erhebt seit dem 01.01.2013 von den Wohnsitzgemeinden des Kreises
Pinneberg für die Schülerinnen und Schüler, die den Förderzentren „Geistige Entwicklung“
des Kreises Pinneberg zugewiesen sind, Schulkostenbeiträge nach dem Schulgesetz.
Die Abrechnung der Schulkostenbeiträge 2013 erfolgte mit Rechnungslegung am
11.03.2014. Die Rechnungslegung wurde von einigen Rechnungsempfängern nicht
anerkannt. Die Höhe der Beiträge ist aktuell mit ca. 6.600 EUR je Schüler/in der
Raboisenschule in Elmshorn bzw. mit ca. 8.500 EUR je Schüler/in der Heidewegschule in
Appen berechnet.
Die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schulkostenbeiträgen für Förderzentren „Geistige
Entwicklung“ wird von den Kommunen bestritten. Derzeit führen bereits der Kreis
Dithmarschen sowie der Kreis Herzogtum Lauenburg jeweils Musterklagen zu den
entsprechenden Rechtsfragen.
Durch den Abschluss des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages
verpflichten sich Kreis und Kommune, die sich aus diesen Verfahren ergebende Klärung der
Rechtsfragen gegen sich gelten zu lassen. Die weiteren Pflichten der Vertragspartner sind im
§ 2 der Vereinbarung aufgeführt.
Mit dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages soll das gemeinsame Ziel verfolgt
werden aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten die Rechtslage nicht
im Klagewege zu klären.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss Westerhorn empfiehlt der Gemeindevertretung Westerhorn aus prozess- und verwaltungsökonomischen Gesichtspunkten den Abschluss des öffentlichen-rechtlichen-Vertrages mit dem Kreis Pinneberg.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Abschluss des öffentlich-rechtlichen-Vertrages hat zunächst keine finanziellen
Auswirkungen. Erst mit Klärung der Rechtsfrage könnten sich ggf. finanzielle Auswirkungen
für die Gemeinde Westerhorn ergeben.
Anlage/n:
Entwurf des öffentlich-rechtlichen-Vertrages
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf-Öffentlich-rechtlicher-Vertrag (116 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
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