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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des "Erlenweges" belegenes Grundstück; a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit b) Satzungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Westerhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.04.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25
VO/2014-112 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des "Erlenweges" belegenes Grundstück;
a) Abwägung der Anregungen und Bedenken der Behörden und der Öffentlichkeit
b) Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Unger ist befangen und verlässt gemäß § 22 GO den Sitzungsraum.

 

Herr Reimers erläutert den Sachverhalt.


Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenen Grundstückes verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde im Einzelfall geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen. (s. Anlage)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes Grundstück, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 8             

Enthaltungen: 2             

 

Herr Unger betritt den Sitzungsraum. Der Beschluss wird bekanntgegeben.

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