Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2014-112
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer belegenes Grundstück ist in der Zeit vom 13. Februar 2014 bis zum 14. März 2014 eine öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB durchgeführt worden. Ebenfalls fand in diesem Zusammenhang eine Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung am 13. Februar 2014 im Amtshaus Hörnerkirchen statt. Neben Vertretern der Gemeinde, des Planungsbüros und der Verwaltung nahmen hieran einige Anwohner des Erlenweges teil. Nachdem den Anwesenden die Planung vorgestellt wurden, äußerten einige der Anwesenden Anregungen und Bedenken, hauptsächlich gab es jedoch Nachfragen, die sich mit den seinerzeit mit dem Kaufpreis gezahlten Erschließungskosten befassten. Hier regelt der § 8 Absatz 4 KAG in Verbindung mit den §§ 127 ff BauGB jedoch eindeutig, dass die Kosten der Erschließung mit dem Abschluss der Maßnahme entstehen und Schluss gerechnet werden und somit eine spätere Berechnung und eine Umverteilung ausgeschlossen wird.
Nach Beendigung der Auslegung und der Beteiligungsfrist für die Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro die Abwägungsunterlage erstellt. Umfangreichere Anmerkungen wurden lediglich von der unteren Naturschutzbehörde sowie von der unteren Bodenschutzbehörde geäußert, die entsprechend in der Abwägung Berücksichtigung finden, so dass einer abschließenden Beschlussfassung nun nichts mehr im Wege steht.
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des B-Planes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenen Grundstückes verbunden mit der gleichzeitig durchgeführten Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 2 und § 4 BauGB abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde geprüft. Berücksichtigt wurden hierbei alle abgegebenen Stellungnahmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeinde Westerhorn die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Westerhorn für ein am Wendehammer des Erlenweges belegenes Grundstück, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des B-Planes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erteilt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
-/-
Anlage/n:
- Abwägungsunterlage
- Änderungen in der Begründung (besonders kenntlich gemacht)
- gesamte Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | WES13001_13002_13(2) (611 KB) | ||||
2 | WES13001_11005_Begründung_Änderungen (212 KB) | ||||
3 | WES13001_11004_Begründung_SA (621 KB) |
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