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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Gremium: Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
Datum: Mi, 01.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Lindenhof
Ort: Westerhorn, Bahnhofstraße 25

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2021  
SI/PWVW/0046/21  
Ö 4  
Bericht des Auschussvorsitzenden      
Ö 5  
Anfragen an die Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 16 "Alte Gärtnerei" für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenweges" und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2022-136  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet „Alte Gärtnerei“ nördlich der „Bahnhofstraße“, östlich und westlich der „Gärtnerstraße“ sowie nordwestlich des „Erlenwegs“ wird der B-Plan Nr. 16 sowie die 2. Änderung des F-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Wohnbauflächen zur Errichtung von Doppel- und Mehrfamilienhäusern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

   
    01.06.2022 - Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. r das Gebiet Alte Gärtnerei“ rdlich der „Bahnhofstraße“, östlich und westlich der „rtnerstraße“ sowie nordwestlich des „Erlenwegs“ wird der B-Plan Nr. 16 sowie die 2. Änderung des F-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Wohnbauflächen zur Errichtung von Doppel- und Mehrfamilienhäusern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

 

Enthaltungen:

1


 

   
    15.06.2022 - Gemeindevertretung Westerhorn
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt:

 

  1. r das Gebiet Alte Gärtnerei“ rdlich der „Bahnhofstraße“, östlich und westlich der „rtnerstraße“ sowie nordwestlich des „Erlenwegs“ wird der B-Plan Nr. 16 sowie die 2. Änderung des F-Plan aufgestellt. r die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ein beschleunigtes Verfahren nach §13 a BauGB vorgesehen. Dabei wird gem. §13 a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. §4 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und §3 Abs. 1 BauGB wird hingegen durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Wohnbauflächen zur Errichtung von Doppel- und Mehrfamilienhäusern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die fhzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen:

11

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

Ö 8  
Sachstandsbericht B-Plan 15 Westerhorn  
VO/2022-141  
Ö 9  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 11     Vergaberichtlinien Bebauungsplan Nr. 15      
N 12     Preisfindung Bebauungsplan Nr. 15      
N 13     Grundstücksangelegenheiten      
N 14     Bauanträge      
N 14.1     Bauanträge in 2022      
Ö 15  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
               

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