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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-136  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 16 "Alte Gärtnerei" für das Gebiet nördlich der "Bahnhofstraße", östlich und westlich der "Gärtnerstraße" sowie nordwestlich des "Erlenweges" und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wagener, Clarissa
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn Vorberatung
01.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Planung, Wirtschaft und Verkehr Westerhorn ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
15.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r das GebietAlte Gärtnerei“rdlich der „Bahnhofstraße“, östlich und westlich der „rtnerstraße“ sowie nordwestlich des „Erlenweges“ soll der Bebauungsplan Nr. 16 aufgestellt werden. Bisher ist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ im Flächennutzungsplan ausgewiesen, weshalb dieser parallel angepasst wird.

 

Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Der Geltungsbereich und ein erstes Bebauungskonzept ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr // Vorberatung // § 4 Abs. 1 c) Hauptsatzung und § 5 Abs. 1 Geschäftsordnung

 

Gemeindevertretung// Entscheidung // § 27 GO


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung, Wirtschaft und Verkehr empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet „Alte Gärtnerei“ nördlich der „Bahnhofstraße“, östlich und westlich der „Gärtnerstraße“ sowie nordwestlich des „Erlenwegs“ wird der B-Plan Nr. 16 sowie die 2. Änderung des F-Plan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Wohnbauflächen zur Errichtung von Doppel- und Mehrfamilienhäusern.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein ortsansässiges Planungsbüro beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

 

1. Planzeichnung Geltungsbereich u. Bebauungskonzept

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich u. Bebauungskonzept_B-Plan Nr. 16 (1499 KB)      

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