Politik / Ratsinformationssystem
Tagesordnung - Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Wahl der Stimmenzähler/innen | ||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 4 | Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt | VO/2020-085 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
oder
2. Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt, mit der Änderung, dass der § 7 Abs. 2 nach dem Beispiel der Fraktion der Bündnis 90 / Die Grünen angepasst wird. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
|
|||||||||||||||||
26.01.2021 - Stadtvertretung Barmstedt | |||||||||||||||||
Ö 4 - (offen) | |||||||||||||||||
Beschluss: 1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der § 7 Abs. 2 nach dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen angepasst wird. Die Formulierung lautet:
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt dazu bei, dass in der Stadt Barmstedt und im Amt Hörnerkirchen und den amtsangehörigen Gemeinden keine Person aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt wird. Dies gilt ausdrücklich für alle Geschlechteridentitäten. Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig: - Einbringung geschlechteridentitätsspezifischer Belange in die Arbeit der Gremien der zur Verwaltungsgemeinschaft gehörenden Kommunen und der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung, - Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für alle Geschlechteridentitäten, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, - Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation alle Geschlechteridentitäten in den zur Verwaltungsgemeinschaft gehörenden Kommunen, - Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Hilfesuchende jeder Geschlechteridentität - Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um geschlechteridentitätsspezifische Belange wahrzunehmen.
2. Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung in § 7 Absatz 2. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis zu 1:
Abstimmungsergebnis zu 2:
|
|||||||||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Mitteilungen der Bürgermeisterinin besonderen Angelegenheiten (226 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de