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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt  

Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtvertretung Barmstedt Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sportzentrum
Ort: Schulstraße
Zusatz: Bitte beachten Sie die Corona-Regeln!
VO/2020-085 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Andresen, Bente
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Runge erteilt Herrn Kahns als Hauptausschussvorsitzenden das Wort. Herr Kahns stellt die wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vor. Frau Quoirin-Nebel schlägt vor, anstelle des Begriffes „Gender“ die Formulierung „Geschlechteridentitäten“ zu verwenden. Der Vorschlag findet unter den Anwesenden Zustimmung.

Herr Thiel berichtet, dass die Faktionen BALL, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD sich für die Einrichtung eines Umweltausschusses aussprechen und dieses voraussichtlich in einem der nächsten Sitzungen beantragen werden.

 


Beschluss:

1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der § 7 Abs. 2 nach dem Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen angepasst wird. Die Formulierung lautet:

 

Die Gleichstellungsbeauftragte trägt dazu bei, dass in der Stadt Barmstedt und im Amt Hörnerkirchen und den amtsangehörigen Gemeinden keine Person aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt wird. Dies gilt ausdrücklich für alle Geschlechteridentitäten.

Sie ist dabei insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

-       Einbringung geschlechteridentitätsspezifischer Belange in die Arbeit der Gremien der zur Verwaltungsgemeinschaft gehörenden Kommunen und der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung,

-       Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für alle Geschlechteridentitäten, z. B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes,

-       Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation alle Geschlechteridentitäten in den zur Verwaltungsgemeinschaft gehörenden Kommunen,

-       Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Hilfesuchende jeder Geschlechteridentität

-       Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um geschlechteridentitätsspezifische Belange wahrzunehmen.

 

2. Die Stadtvertretung beschließt die als Anlage vorliegende Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Barmstedt unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderung in § 7 Absatz 2. Die Neufassung ist der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis zu 1:

 

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Abstimmungsergebnis zu 2:

 

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0


 

 

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