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Politik / Ratsinformationssystem

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn
Datum: Di, 29.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung. Anträge auf Beratung einzelner Tagesordnungspunkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde I (max. 15 Minuten)      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 04.06.2015      
Ö 5  
Niederschrift über die Sitzung vom 23.06.2015  
SI/GVO/0022/15  
     
   
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 7  
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Rahmen des § 82 GO  
Enthält Anlagen
VO/2015-180-1  
Ö 8  
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2015  
Enthält Anlagen
VO/2015-231  
Ö 9  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen: a) Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" und b) Teilbereich in der Gemeinde Bokel/Sportplatz im "Fasanenweg 35" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
VO/2015-247  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der „Dorfstraße“, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ und einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel / Sportplatz im“ Fasanenweg 35“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

   
    29.09.2015 - Gemeindevertretung Osterhorn
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:
 

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der „Dorfstraße“, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ und einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel / Sportplatz im“ Fasanenweg 35“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

:

Ö 10  
Sitzungsplan 2016  
Enthält Anlagen
VO/2015-227  
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen      
Ö 12  
Einwohnerfragestunde II (max. 15 Minuten)      
N 13     Vertragsangelegenheiten      
Ö 14  
Bekanntgabe der unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefassten Beschlüsse      
               

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