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Politik / Ratsinformationssystem

Auszug - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen: a) Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" und b) Teilbereich in der Gemeinde Bokel/Sportplatz im "Fasanenweg 35" a) Genehmigung des Planentwurfes b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss c) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  

Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Osterhorn Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Landhaus Mehrens
Ort: Rosentwiete 34, 25364 Brande-Hörnerkirchen
VO/2015-247 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen: a) Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der "Dorfstraße", westlich der Straße "Im Hufeisen" und südlich des "Birkenweges/Heßberg" und b) Teilbereich in der Gemeinde Bokel/Sportplatz im "Fasanenweg 35"
a) Genehmigung des Planentwurfes
b) Beteiligung der Öffentlichkeit/Auslegungsbeschluss
c) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
     
 
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Wolfgang Rubart
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

rgermeister Henning berichtet zum Sachverhalt.

 


Beschluss:
 

  1. Der Entwurf der 12. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen für einen Teilbereich in der Gemeinde Westerhorn in der „Dorfstraße“, westlich der Straße „Im Hufeisen“ und südlich des „Birkenweges / Heßberg“ und einen Teilbereich in der Gemeinde Bokel / Sportplatz im“ Fasanenweg 35“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

:

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